Neue Podcast-Folge online: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht!

Noch immer scheinen viele Gesundheitsunternehmen die Arbeitszeit nicht ausreichend zu erfassen. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zwingt jedoch dazu, spätestens jetzt tätig zu werden. Ich erläutere in diesem Podcast, welche Konsequenzen das Urteil für Praxis mit sich bringt. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.

Aktuelles Urteil: Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten erfassen – Konsequenzen?

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden (13. September 2022, Az. 1 ABR 22/21): Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Es wird nun wild über die Konsequenzen diskutiert. So viel kann man schon jetzt sagen: Arbeitgeber sollten (noch) nicht tätig werden. Denn selbst wenn ein Verstoß gegen das ArbSchG vorliegt, so gibt es bislang keine Sanktionen. Man kann also erst einmal abwarten, was sich aus der Entscheidungsbegründung ergibt. Erst dann dürften die Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung klarer sein. Und schließlich wird auch der Gesetzgeber tätig werden. Doch das ist bislang noch nicht erfolgt. Obwohl eine Neuregelung schon seit dem Stechuhr-Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (Az. C 55/18) in Planung ist.