Krankenkasse lehnt häusliche Krankenpflege ab: Diese Tipps helfen Ihnen!

Damit die medizinische Behandlung auch zu Hause gesichert ist, können Ärzte ihren Patienten häusliche Krankenpflege verordnen. Ambulante Pflegedienste bzw. Sozialstationen übernehmen dann die notwendigen Maßnahmen. Zum Beispiel Blutzuckermessung, Medikamentengabe oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen. Die Kosten dafür zahlt die Krankenkasse. Aber nicht immer spielt die Kasse mit. Doch was können Sie tun, wenn die Kasse die Kostenübernahme ablehnt? Diese Frage beantworte ich ein einem Rechtstipp auf anwalt.de.

Kompressionsstrümpfe: Nutzen ist zweifelhaft!

RA Thorsten Siefarth - LogoKompressionsstrümpfe sind im Bereich der häuslichen Krankenpflege eine dauerhaftes Streitthema. Denn die Krankenkassen wollen das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 2 nicht immer bezahlen. Von einer ganz anderen Seite nähert sich Professor Sebastian Schellong vom Städtischen Klinikum Dresden dem Thema. Nach einem Bericht von „Ärztezeitung online“ hat dieser auf einem Internistenkongress in Mannheim festgestellt, dass es in der Inneren Medizin derzeit praktisch keine Evidenz für einen Einsatz von Thrombosestrümpfen zusätzlich zur medikamentösen Prophylaxe gebe. Die bisherigen Studien seien aus den 70er und 80er Jahren und wenig zu gebrauchen. Bei Kontraindikationen für die Medikamente empfiehlt der Mediziner – zumindest bei stationärer Behandlung – eher die intermittierende pneumatische Kompression (IPC). Deren Nutzen sei besser belegt.