Bundesrat gibt grünes Licht: Angehörige werden beim Elternunterhalt entlastet

500-Euro-Scheine

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu. Dieses hatte der Bundestag am 7. November verabschiedet. Wie geplant kann das Gesetz damit voraussichtlich zum Jahresbeginn in Kraft treten. Wichtigste Neuerung: Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Außerdem müssen Betroffene zukünftig nur in Ausnahmefällen ihr Einkommen offenlegen. Nämlich dann, wenn die Behörde ein Einkommen über der 100.000-Euro-Schwelle vermutet. Das soll Bürger und Verwaltung entlasten.

Urteil: Anwerbemonopol der Arbeitsagentur gilt auch für die Pflege-Ausbildung

RA Thorsten Siefarth - LogoInsbesondere in den Pflegeberufen werden Menschen aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt. Allerdings hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Staaten das Anwerbe- und Vermittlungsmonopol. So steht es in § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Betroffen sind zur Zeit 57 Staaten aus dem Nicht-EU-Ausland. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden, dass sich dieses Monopol auch auf die pflegerische Ausbildung erstreckt. Mehr lesen →

Recht auf Selbsttötung: Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht an

Spritze drei Arzneimittelflaschen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Betäubungsmittelgesetz sieht ein generelles Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung vor. Das ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Köln nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht hat daher gestern sechs Klageverfahren ausgesetzt und die einschlägigen Vorschriften dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Mehr lesen →

Gutachten zur Reform der Pflegeversicherung: Fast schon eine Revolution!

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RA Thorsten Siefarth - LogoAn sich berichte ich hier nur über bereits verabschiedete Gesetze für die Pflege. Und über Rechtsprechung dazu. Selten über Gesetzesvorhaben, noch weniger über Gutachten zu Gesetzesvorhaben. Nun mache ich eine Ausnahme. Am Mittwoch hat der renommierte Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang das Gutachten „Pflegewelt ohne Sektoren“ vorgestellt. Bereits sein erstes, im Mai 2017 vorgelegtes, Gutachten hatte einen enormen Einfluss auf die Reformdiskussion. Nun folgt das zweite Werk, in Auftrag gegeben von der Initiative „Pro-Pflegereform“. Kernthese: Erst mit einem radikalen Abbau der Sektoren und der bürokratischen Zuordnung der Menschen in eine ambulante oder stationäre Welt kann der Paradigmenwechsel wirklich gelingen. Mehr lesen →

Pflegekraft verurteilt: Allergie-Kennzeichnung nicht ausreichend geprüft!

rote Tabletten

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Pflegekraft wurde am Montag vor dem Amtsgericht Flensburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe mit Strafvorbehalt verurteilt (Az. 475 Ds 115 Js 17084/16). Sie hatte bei einer Patientin die Allergie-Kennzeichnung in den schriftlichen Klinik-Unterlagen nicht ausreichend geprüft. Die Pflegekraft hatte die entsprechenden Angaben in anderer Form und an anderer Stelle in den Unterlagen erwartet. Dennoch hätte sie genauer hinschauen müssen, es sei genügend Zeit gewesen, so das Gericht. Aufgrund ihrer Nachlässigkeit wurde übersehen, dass eine 77-jährige Patientin kein Metamizol verträgt. Die Frau war wenige Tage später nach der Gabe dieses Medikaments in einer Spezialklinik an Multiorganversagen verstorben. Die Pflegekraft wurde zu einer Geldstrafe (90 Tagessätze à 50 Euro) verurteilt. Sie bleibt aber straffrei, wenn sie eine Summe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt. Die Klinik hat die Allergie-Kennzeichnungen mittlerweile vereinheitlicht.

Kirchliche Träger von Pflegeunternehmen müssen im Arbeitsvertrag auf Ausschlussfrist hinweisen

Kalender Deadline

RA Thorsten Siefarth - LogoEin kirchlicher Mitarbeiter wollte noch Lohn von seinem Arbeitgeber. Doch der lehnte ab. Die Frist zur Geltendmachung sei abgelaufen. Das Bundesarbeitsgericht gab jedoch dem Mitarbeiter Recht (Urteil vom 30. Oktober). Die abgelaufene Frist stand zwar in der Katholischen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO), sie hätte aber auch ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen müssen. Der Richterspruch dürfte auch für Arbeitsverträge gelten, bei denen z. B. die Allgemeinen Vertragsrichtlinien (AVR) der Caritas oder der Diakonie anwendbar sind. Mehr lesen →