Kirchliche Träger von Pflegeunternehmen müssen im Arbeitsvertrag auf Ausschlussfrist hinweisen

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RA Thorsten Siefarth - LogoEin kirchlicher Mitarbeiter wollte noch Lohn von seinem Arbeitgeber. Doch der lehnte ab. Die Frist zur Geltendmachung sei abgelaufen. Das Bundesarbeitsgericht gab jedoch dem Mitarbeiter Recht (Urteil vom 30. Oktober). Die abgelaufene Frist stand zwar in der Katholischen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO), sie hätte aber auch ausdrücklich im Arbeitsvertrag stehen müssen. Der Richterspruch dürfte auch für Arbeitsverträge gelten, bei denen z. B. die Allgemeinen Vertragsrichtlinien (AVR) der Caritas oder der Diakonie anwendbar sind. Mehr lesen

Katholisches Krankenhaus kündigt nach Wiederheirat: Streit geht in eine neue Runde

RA Thorsten Siefarth - LogoEin katholisches Krankenhaus hatte einem Chefarzt im Jahr 2009 gekündigt, weil dieser im Jahr zuvor nach einer Scheidung erneut geheiratet hatte. Das Bundesarbeitsgericht kippte die Kündigung. Nicht zuletzt auch, weil evangelische Kollegen nach einer erneuten Heirat bleiben durften. Der Fall ging zum Bundesverfassungsgericht. Die dortigen Richter verwiesen im Oktober 2014 auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und reichten den Rechtsstreit zurück an das Bundesarbeitsgericht. Das wiederum hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dort soll geklärt werden, ob die kirchliche Vorgehensweise den EU-Gleichbehandlungsrichtlinien entspricht. Ich werde berichten …