Bundesrat gibt grünes Licht: Angehörige werden beim Elternunterhalt entlastet

500-Euro-Scheine

RA Thorsten Siefarth - LogoAm 29. November 2019 stimmte der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu. Dieses hatte der Bundestag am 7. November verabschiedet. Wie geplant kann das Gesetz damit voraussichtlich zum Jahresbeginn in Kraft treten. Wichtigste Neuerung: Sozialhilfeträger dürfen künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Außerdem müssen Betroffene zukünftig nur in Ausnahmefällen ihr Einkommen offenlegen. Nämlich dann, wenn die Behörde ein Einkommen über der 100.000-Euro-Schwelle vermutet. Das soll Bürger und Verwaltung entlasten.

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