Urteil: Anwerbemonopol der Arbeitsagentur gilt auch für die Pflege-Ausbildung

RA Thorsten Siefarth - LogoInsbesondere in den Pflegeberufen werden Menschen aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt. Allerdings hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Staaten das Anwerbe- und Vermittlungsmonopol. So steht es in § 38 der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Betroffen sind zur Zeit 57 Staaten aus dem Nicht-EU-Ausland. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschieden, dass sich dieses Monopol auch auf die pflegerische Ausbildung erstreckt. Mehr lesen