Immer häufiger werden in deutschen Krankenhäusern Belastungsspitzen im Pflegebereich durch den Einsatz „freier“, vermeintlich auf selbständiger Basis arbeitender Pflegekräfte aufgefangen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat nunmehr mit Urteil vom 26.11.2014 entschieden, dass jedenfalls auf einer Intensivstation eingesetzte Pflegekräfte dort als – gegebenenfalls befristet beschäftigte – Arbeitnehmer tätig werden und die Klinik daher für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Es gab damit einer Berufung der Deutschen Rentenversicherung Bund gegen ein Urteil des Sozialgerichts Köln statt. Mehr lesen
Grünes Licht für neues Pflegezeitgesetz
Der Familienausschuss hat das von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in geänderter Fassung gebilligt. Für den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Noch am Nachmittag hat der Bundestag über das Gesetz beraten und dann auch beschlossen. Dadurch werden die derzeitigen Gesetze zur Familienpflegezeit und zur Pflegezeit novelliert. Mehr lesen
AOK Bayern erhebt Zusatzbeiträge in Höhe von 0,9 Prozent
Zum 1.1.2015 sinkt die Abgabe des Arbeitnehmeranteils zur Krankenversicherung um 0,9 Prozent. Gleichzeitig können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Die AOK Bayern hat nun beschlossen, dass sie diesen in Höhe von 0,9 Prozent verlangen wird. Für die bei der AOK Versicherten bedeutet dies also ein Nullsummenspiel. Es bleibt abzuwarten, welchen Zusatzbeitrag andere Krankenkassen festsetzen werden.
Zusatzbeiträge bei der Krankenversicherung: Keine übereilten Entscheidungen treffen!
Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6 % abgesenkt. Gleichzeitig erfolgt die Einführung von kassenindividuellen Zusatzbeiträgen, wodurch die betroffenen Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht erhalten. Was jedoch wenig bekannt ist: Die Mitglieder können immer ihre Krankenkasse wechseln, wenn sie dort länger als 18 Monate versichert waren. Der Präsident des Bundesversicherungsamtes, Dr. Maximilian Gaßner, rät daher den Versicherten, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur auf die Unterschiede beim Zusatzbeitrag zu achten. Mehr lesen
Ermittlungen gegen Krankenpfleger: Tötung von 170 Patienten?
In Niedersachsen steht ein Krankenpfleger wegen dreifachen Mordes und zweifachem Mordversuch von Patienten vor dem Landgericht Oldenburg. Er soll die Taten auf der Intensivstation des Klinikums Delmenhorst begangen haben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft noch wegen weiterer 174 Todesfälle. Der Angeklagte war bis ins Jahr 2002 am Oldenburger Klinikum tätig.
Bundessozialgericht stärkt Rechte der Pflegedienste gegenüber Sozialhilfeträgern
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Pflegediensten gegenüber Sozialhilfeträgern gestärkt. Denn auch nach dem Tod des Hilfeempfängers hat der Pflegedienst einen Anspruch auf Vergütung für die von ihm geleistete Versorgung gegenüber dem Sozialhilfeträger, soweit für die erbrachten Leistungen eine Kostenübernahmeerklärung durch den Sozialhilfeträger ausgesprochen wurde. Viele Pflegedienste mussten erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen, weil der Sozialhilfeträger sich nach dem Tod des Bedürftigen als formal nicht mehr zuständig erklärte und die Zahlung verweigerte. Darauf weist der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. hin.