„Freie“ Intensivpflegekraft ist nicht selbstständig

RA Thorsten Siefarth - LogoImmer häufiger werden in deutschen Krankenhäusern Belastungsspitzen im Pflegebereich durch den Einsatz „freier“, vermeintlich auf selbständiger Basis arbeitender Pflegekräfte aufgefangen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat nunmehr mit Urteil vom 26.11.2014 entschieden, dass jedenfalls auf einer Intensivstation eingesetzte Pflegekräfte dort als – gegebenenfalls befristet beschäftigte – Arbeitnehmer tätig werden und die Klinik daher für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Es gab damit einer Berufung der Deutschen Rentenversicherung Bund gegen ein Urteil des Sozialgerichts Köln statt. Mehr lesen