Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die OP-Schwester eines Klinikums in Rheinland-Pfalz als sozialversicherungspflichtig zu gelten hat. Obwohl sie aufgrund eines Dienstvertrages als „freie Mitarbeiterin“ für das Krankenhaus tätig wurde. Mehr lesen
Statusfeststellungsverfahren
„Freie“ Intensivpflegekraft ist nicht selbstständig
Immer häufiger werden in deutschen Krankenhäusern Belastungsspitzen im Pflegebereich durch den Einsatz „freier“, vermeintlich auf selbständiger Basis arbeitender Pflegekräfte aufgefangen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat nunmehr mit Urteil vom 26.11.2014 entschieden, dass jedenfalls auf einer Intensivstation eingesetzte Pflegekräfte dort als – gegebenenfalls befristet beschäftigte – Arbeitnehmer tätig werden und die Klinik daher für sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Es gab damit einer Berufung der Deutschen Rentenversicherung Bund gegen ein Urteil des Sozialgerichts Köln statt. Mehr lesen