Aktuell gehäuft: Kassen lehnen Medikamentengabe in Senioren-WGs ab!

RA Thorsten Siefarth - LogoIn ambulant betreuten Wohngemeinschaften wird die häusliche Krankenpflege häufig von ambulanten Pflegediensten übernommen. Auch die Medikamentengabe. Jahrelang haben die Kassen diese Leistung bezahlt. Jetzt lehnen sie jedoch häufig ab. Allerdings scheint ausschließlich die AOK Bayern so zu verfahren. Pflegebedürftige, bzw. deren Vertreter sollten sich unbedingt dagegen wehren. Wichtig ist zunächst, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse einzulegen. Eine Begründung ist erst einmal nicht notwendig. Gerne berate ich zur weiteren Vorgehensweise. Es gibt gute Argumente!

AOK Bayern erhebt Zusatzbeiträge in Höhe von 0,9 Prozent

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1.1.2015 sinkt die Abgabe des Arbeitnehmeranteils zur Krankenversicherung um 0,9 Prozent. Gleichzeitig können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Die AOK Bayern hat nun beschlossen, dass sie diesen in Höhe von 0,9 Prozent verlangen wird. Für die bei der AOK Versicherten bedeutet dies also ein Nullsummenspiel. Es bleibt abzuwarten, welchen Zusatzbeitrag andere Krankenkassen festsetzen werden.