Intensivpflege-WG: Eilantrag gegen Betretungsverbot erfolglos

Schild mit der Aufschrift

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Allgemeinverfügung der Stadt Hildesheim verbietet es, Intensivpflege-WGs zu besuchen oder zu betreten. Das Verwaltungsgericht Niedersachsen hat am 9. April 2020 einen dagegen gerichteten Eilantrag abgelehnt (Az. 15 B 2147/20). Der dringende Wunsch nach einem persönlichen Besuchskontakt sei zwar nachvollziehbar. Den mit dem Besuchsverbot verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffen stünde aber eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Bewohner der Einrichtung sowie der Pflegekräfte gegenüber. Unter anderem auch wegen des Risikos, dass sich eine Ansteckung, die nicht sofort entdeckt würde, unter allen Bewohnern der Einrichtung ausbreiten könne. Es gebe kein milderes Mittel als ein Besuchs- und Betretungsverbot. Atemschutzmasken seien keine echte Alternative. Mehr Infos in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover.

Aktuell gehäuft: Kassen lehnen Medikamentengabe in Senioren-WGs ab!

RA Thorsten Siefarth - LogoIn ambulant betreuten Wohngemeinschaften wird die häusliche Krankenpflege häufig von ambulanten Pflegediensten übernommen. Auch die Medikamentengabe. Jahrelang haben die Kassen diese Leistung bezahlt. Jetzt lehnen sie jedoch häufig ab. Allerdings scheint ausschließlich die AOK Bayern so zu verfahren. Pflegebedürftige, bzw. deren Vertreter sollten sich unbedingt dagegen wehren. Wichtig ist zunächst, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch gegen den Bescheid der Kasse einzulegen. Eine Begründung ist erst einmal nicht notwendig. Gerne berate ich zur weiteren Vorgehensweise. Es gibt gute Argumente!

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Keine Wohngemeinschaft aus Wachkomapatienten

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Mehrheit schwerstpflegebedürftiger Personen, die sich überwiegend in einem Wachkoma befinden, kann keine selbstverantwortete Wohngemeinschaft sein. Sie fällt damit unter das strenge Regime des nordrhein-westfälischen Heimrechts. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Mehr lesen

Sozialhilfe in Pflege-Wohngemeinschaften: Bis zu welcher Höhe wird die Miete übernommen?

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, müssen für die Unterkunft Miete zahlen. Wenn das Geld nicht reicht, dann springt womöglich die Sozialhilfe ein – aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Das Problem: Im Vergleich zu einer normalen Wohnung sind die Mietkosten in Pflege-Wohngemeinschaften höher. Wie hoch darf die Miete aber maximal sein? Damit beschäftigt sich ein Beitrag auf der Webseite der Bundesvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Der Fachverband stellt Material zur Verfügung, das als Arbeitshilfe für eigene Verhandlungen mit dem Sozialamt oder als Argumentationshilfe in einem Klageverfahren genutzt werden kann.