Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben, müssen für die Unterkunft Miete zahlen. Wenn das Geld nicht reicht, dann springt womöglich die Sozialhilfe ein – aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. Das Problem: Im Vergleich zu einer normalen Wohnung sind die Mietkosten in Pflege-Wohngemeinschaften höher. Wie hoch darf die Miete aber maximal sein? Damit beschäftigt sich ein Beitrag auf der Webseite der Bundesvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA). Der Fachverband stellt Material zur Verfügung, das als Arbeitshilfe für eigene Verhandlungen mit dem Sozialamt oder als Argumentationshilfe in einem Klageverfahren genutzt werden kann.