Die Zahl ambulant betreuter Wohngemeinschaften stieg im Freistaat zwischen 2014 und 2015 um rund 13 Prozent von 237 auf 268 Einrichtungen. Damit liegt Bayern aber immer noch deutlich hinter anderen Bundesländern zurück. Dem will die seit Anfang 2016 geltende Förderrichtlinie „WoLeRaF“ entgegenwirken. Ein Baustein betrifft den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Mit der Richtlinie werden außerdem Maßnahmen zur demenzgerechten Innen- und Außenraumgestaltung von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen unterstützt. Es stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr Infos zur Richtlinie gibt es hier.