Häusliche Krankenpflege: Kasse kürzt und befristet pauschal – unzulässig!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. macht darauf aufmerksam, dass die DAK in Brandenburg die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Hausarzt offenbar pauschal und ohne Angabe eines Grundes kürzt und zeitlich befristet. So bewillige die DAK derzeit Leistungen, die vom Hausarzt zum Beispiel für ein Quartal verschrieben wurden, grundsätzlich nur noch für einen Monat. Das bedeutet, dass die Versicherten dann jeden Monat erneut zum Arzt gehen müssen, um eine Folgeverordnung einzuholen. Diese Handhabung ist jedoch rechtlich nicht haltbar. Das sollten sich die Versicherten nicht gefallen lassen und dagegen Widerspruch einlegen.

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