Häusliche Krankenpflege: Verordnung durch Krankenhausärzte verbessert

RA Thorsten Siefarth - LogoUm einen besseren Übergang vom stationären Krankenhausaufenthalt in die häusliche Krankenpflege zu gewährleisten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) als oberstes Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und   Kran­ken­kassen in Deut­sch­land, diese angepasst.



Klinikärzte dürfen ihren Patienten jetzt bis zu fünf Tage nach der Krankenhausentlassung häusliche Krankenpflege verordnen (bisher durften nur drei Tage verordnet werden). Damit haben die Patienten und ihre Angehörigen zwei Tage mehr Zeit, den Besuch beim Hausarzt zu organisieren, um sich eine weitere Verordnung zu holen.

Mit dieser Änderung wird vor allem die Problematik von Wochenenden und Feiertagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus entschärft.  Ebenso wurden – der Praxis angemessen – die bisherigen als Maßstab geltenden „Werktage“ in „Arbeitstage“ geändert.

Um einen besseren Informationsfluss nach der Entlassung aus dem Krankenhaus zwischen Krankenhausarzt und Vertragsarzt zu gewährleisten, wurde die entsprechende Regelung verschärft. Der Krankenhausarzt hat ab sofort den Vertragsarzt zu informieren, während bisher eine „Soll-Vorschrift“ mit erheblichem Ermessensspielraum galt.

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. vom 7.10.2014

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