Häusliche Krankenpflege: Verordnung durch Krankenhausärzte verbessert

RA Thorsten Siefarth - LogoUm einen besseren Übergang vom stationären Krankenhausaufenthalt in die häusliche Krankenpflege zu gewährleisten, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) als oberstes Beschluss­g­re­mium der gemein­samen Selbst­ver­wal­tung der Ärzte, Zahn­ärzte, Psycho­the­ra­peuten, Kran­ken­häuser und   Kran­ken­kassen in Deut­sch­land, diese angepasst. Mehr lesen