Vor Gericht: Kommunale Bezuschussung einer Pflegeeinrichtung

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Träger, der zu einhundert Prozent der Stadt Regensburg gehört, baut eine Pflegeeinrichtung (das Bürgerheim Kumpfmühl) und macht dabei Defizite. Deswegen wird er von der Stadt bezuschusst. Dagegen hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) geklagt. Dieser Verband vertritt private Träger und sieht eine Wettbewerbsverzerrung. Darf eine Kommune die eigenen Pflegeeinrichtungen bezuschussen? „Wenn Verluste in Millionenhöhe aus Steuermitteln finanziert werden, wirft das Fragen auf. Wir wollen vor Ort einen fairen Wettbewerb mit den gemeinnützigen und privaten Trägern“, erklärt bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel in einer Pressemitteilung vom 25. April. Am gleichen Tag hatte die Stadt eine Presskonferenz veranstaltet und dabei erklärt, sie sehe in der Klage einen „Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung“.

Förderung ambulanter Pflegedienste: Gerichtsbescheid erstritten!

RA Thorsten Siefarth - LogoEinmal in eigener Sache: Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg konnte ein von mir vertretener Pflegedienst zwei obsiegende Gerichtsbescheide erreichen (parallele Entscheidungen mit den Aktenzeichen RN 4 K 14.1582, RN 4 K 14.1646). Es ging um die Förderrichtlinie des Landkreises Rottal-Inn. Diese orientiert sich bei der Bemessung der Fördersumme am Pflegepersonal, ließ bestimmte Mitarbeiter jedoch außen vor. Zu Unrecht, wie das Gericht entschieden hat. Die Landkreise müssen bei der Bemessung der Förderung alle Mitarbeiter berücksichtigen, die für die Versorgung von Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Sie dürfen nicht einfach nach bestimmten Qualifikationen unterscheiden.

Gerne berate ich Pflegedienste zur Umsetzung ihrer Ansprüche!

Seit Jahresbeginn: Neue Förderrichtlinie in Bayern

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit dem 1.1.2016 ist in Bayern die neue „Förderrichtlinie Pflege“ (WoLeRaF) in Kraft. Darin geht es vor allem um die Förderung neuer ambulanter Wohngemeinschaften. Aber auch der demenzgerechte Ausbau von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege wird unterstützt. Schließlich können Einzelprojekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege mit finanzieller Unterstützung rechnen. Insgesamt stehen im Jahr 2016 eineinhalb Millionen Euro zur Verfügung. Weitere Infos (inkl. Fördervoraussetzungen, Ansprechpartner und Antragsvordrucken) gibt es beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Bayern: Neue Förderrichtlinie zur demenzgerechten Innen- und Außenraumgestaltung

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Zahl ambulant betreuter Wohngemeinschaften stieg im Freistaat zwischen 2014 und 2015 um rund 13 Prozent von 237 auf 268 Einrichtungen. Damit liegt Bayern aber immer noch deutlich hinter anderen Bundesländern zurück. Dem will die seit Anfang 2016 geltende Förderrichtlinie „WoLeRaF“ entgegenwirken. Ein Baustein betrifft den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften. Mit der Richtlinie werden außerdem Maßnahmen zur demenzgerechten Innen- und Außenraumgestaltung von Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen unterstützt. Es stehen dafür in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr Infos zur Richtlinie gibt es hier.