Verwaltungsgericht Düsseldorf: Keine Wohngemeinschaft aus Wachkomapatienten

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Mehrheit schwerstpflegebedürftiger Personen, die sich überwiegend in einem Wachkoma befinden, kann keine selbstverantwortete Wohngemeinschaft sein. Sie fällt damit unter das strenge Regime des nordrhein-westfälischen Heimrechts. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Mehr lesen