In Bayern steht in der Verfügung des Bayerischen Staatsministeriums, dass das Besuchsverbot ausschliesslich für ambulant betreute Wohngemeinschaften mir dem Zweck der ausserklinischen Intensivpflege gilt.
Gilt dieses Besuchsverbot in Bayern dann auch für ambulant betreute DemenzWGs, mit einem Angehörigengremium?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hochachtungsvoll
In Bayern steht in der Verfügung des Bayerischen Staatsministeriums, dass das Besuchsverbot ausschliesslich für ambulant betreute Wohngemeinschaften mir dem Zweck der ausserklinischen Intensivpflege gilt.
Gilt dieses Besuchsverbot in Bayern dann auch für ambulant betreute DemenzWGs, mit einem Angehörigengremium?
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