Intensivpflege-WG: Eilantrag gegen Betretungsverbot erfolglos

Schild mit der Aufschrift

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Allgemeinverfügung der Stadt Hildesheim verbietet es, Intensivpflege-WGs zu besuchen oder zu betreten. Das Verwaltungsgericht Niedersachsen hat am 9. April 2020 einen dagegen gerichteten Eilantrag abgelehnt (Az. 15 B 2147/20). Der dringende Wunsch nach einem persönlichen Besuchskontakt sei zwar nachvollziehbar. Den mit dem Besuchsverbot verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffen stünde aber eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Bewohner der Einrichtung sowie der Pflegekräfte gegenüber. Unter anderem auch wegen des Risikos, dass sich eine Ansteckung, die nicht sofort entdeckt würde, unter allen Bewohnern der Einrichtung ausbreiten könne. Es gebe kein milderes Mittel als ein Besuchs- und Betretungsverbot. Atemschutzmasken seien keine echte Alternative. Mehr Infos in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Hannover.

Ein Gedanke zu „Intensivpflege-WG: Eilantrag gegen Betretungsverbot erfolglos

  • 22. April 2020 um 16:59 Uhr
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    In Bayern steht in der Verfügung des Bayerischen Staatsministeriums, dass das Besuchsverbot ausschliesslich für ambulant betreute Wohngemeinschaften mir dem Zweck der ausserklinischen Intensivpflege gilt.
    Gilt dieses Besuchsverbot in Bayern dann auch für ambulant betreute DemenzWGs, mit einem Angehörigengremium?

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Hochachtungsvoll

    Antwort

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