Patientenbeauftragter Laumann: Pflegenoten gescheitert – Veröffentlichung aussetzen!

RA Thorsten Siefarth - LogoSo deutlich wie der Pflege- und Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, hat es bislang kaum einer ausgesprochen: „Pflegenoten gescheitert – mehr Transparenz für Verbraucher schaffen“. Weiter heißt es in einem Positionspapier von Laumann: „Der Notendurchschnitt für alle rund 12.500 stationären Pflegeeinrichtungen liegt bei 1,3. Ein solches Benotungssystem wird von den Verbrauchern nicht ernst genommen, es verschleiert die differenzierte Wirklichkeit.“ Laumann fordert schließlich, die Veröffentlichung des bisherigen Pflegenoten umgehend auszusetzen. Die Prüfkriterien müssten zunächst auf eine fundierte wissenschaftliche Grundlage gestellt werden. Das Positionspapier können Sie hier herunterladen.

Neue Broschüre: „Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Altenhilfe“

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ wurde 2006 in einer gemeinsamen Initiative des Bundesfamilienministeriums und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ins Leben gerufen. Von dort kommt eine neue Broschüre: Sie zeigt praxisnah vielseitige Maßnahmen, die Arbeitgeber zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen können – pefekt zugeschnitten auf die Altenhilfe. Sie können die Broschüre kostenlos hier (pdf) herunterladen.

Sieben Monate Ehe mit todkranker Frau: Keine Rente für den Witwer!

RA Thorsten Siefarth - LogoWer weniger als ein Jahr verheiratet war bevor sein Ehepartner stirbt, der hat zunächst keinen Anspruch auf Witwenrente. Er kann die Rente aber dann bekommen, wenn ihm der Nachweis gelingt, dass die Ehe nicht allein oder überwiegend deswegen geschlossen wurde, um den Ehepartner in den Genuss einer Rente zu bringen („Versorgungsehe“). In einem Fall aus Hessen hat das dortige Landessozialgericht entschieden (Urteil vom 16.9.2014, Az. L 2 R 140/13), dass dieser Nachweis nicht erbracht worden ist. Ein Mann hatte seine Frau, mit der er zuvor bereits zwanzig Jahre in einer Lebensgemeinschaft zusammengelebt hatte, sieben Monate vor ihrem Tod geheiratet. Zum Zeitpunkt der Heirat wussten beide, dass die Ehefrau unheilbar krank an Krebs erkrankt war.

Rechtliche Vertretung des Ehepartners im Pflegefall: In Zukunft kraft Gesetzes?

RA Thorsten Siefarth - LogoSo mancher denkt, er sei für seinen Ehepartner oder den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vertretungsberechtigt. Quasi automatisch. Dem ist aber nicht so! Vielmehr bedarf es einer expliziten Bevollmächtigung. Fehlt diese, so kann es gerade im Pflegefall zu Problemen führen. Nun will nach verschienen Medienberichten Nordrhein-Westfalen eine Reform des Betreuungsrechts auf den Weg bringen. Danach soll eine automatische gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten, bzw. eingetragene Lebenspartner eingeführt werden. Verfassungsrechtlich ist das schwierig, denn eine Bevollmächtigung ist eine sehr persönliche Angelegenheiten. Soll es zukünftig z.B. bei Entscheidungen über Vermögenswerte oder über lebensbegrenzende Maßnahme ohne eine ausdrückliche Ermächtigung eines anderen gehen?

Patientenverfügungen überbewertet?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Ärztezeitung weist auf ein Symposium über Patientenverfügungen im klinischen Alltag hin. Am Universitätsklinikum in Heidelberg hat u.a. der Medizinrechtsexperte Wolfgang Putz aus München erläutert, warum Patientenverfügungen zwar gut seien, häufig aber überschätzt würden. So sei auch der mündlich erklärte Wille genauso wirksam wie eine schriftliche Vorausverfügung. Fehle beides, so reiche auch der mutmaßliche Wille aus. Wichtig sei vor allem, dass es einen Bevollmächtigten gebe, der sich für die Umsetzung des Patientenwillens einsetze.

Ehefrau leistet Sterbehilfe für ihren Mann: Unfallkasse muss dennoch Rente zahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Ehefrau leistete für ihren seit Jahren im Wachkoma liegenden Ehemann Sterbehilfe. Strafrechtlich verfolgt wurde sie zwar nicht, aber die Unfallkasse verweigerte ihr dennoch die beantragte Hinterbliebenenrente. Die Kasse berief sich auf eine Vorschrift, nach der Personen, die den Tod eines anderen herbeiführen, keinen Anspruch auf Leistungen haben. Das Bundessozialgericht sah diese Regelung aber nicht als hinderlich an und sprach der Frau, wie bereits die unteren Instanzen, die Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu. Mehr lesen →