Bundessozialgericht: Private Krankenkasse muss Umbau einer Dusche bezahlen!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird, dann muss die Krankenkasse eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezahlen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Hier ging es um den Umbau einer Dusche. Und die Frage, ob dadurch die häusliche Pflege „erheblich erleichtert“ wird. Das Bundessozialgericht hat dazu die Urteile der beiden ersten Instanzen aufgehoben, und die Kasse dazu verpflichtet, den Umbau zu zahlen. Mehr lesen →

Referentenentwurf für Pflegeberufsgesetz vorgestellt: Generalistik soll kommen!

RA Thorsten Siefarth - LogoBundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig haben am 27. November 2015 einen gemeinsamen Entwurf zur Reform der Pflegeausbildung vorgestellt: Das Pflegeberufsgesetz (Informationspapier (pdf)). Ziel der Reform ist, die Qualität der Pflege zu steigern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Die bisherigen Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege werden weiterentwickelt und zu einem neuen einheitlichen Berufsbild zusammengeführt (generalistische Pflegeausbildung). Die Ausbildung wird kostenfrei. Und: Ein Pflegestudium soll als Ergänzung zur beruflichen Pflegeausbildung eingeführt werden. Man hört viele positive Stimmen. Aber auch kritische, wie z.B. in einer Pressemitteilung des Verband Deutscher Alten-und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) (pdf) deutlich wird.

Bundesrat billigt Hospiz- und Palliativgesetz „mit Bedauern“

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Hospiz- und Palliativgesetz hat heute den Bundesrat passiert. „Mit Bedauern“ stellt die Länderkammer jedoch fest, dass der zuvor erfolgte Beschluss im Bundestag „wesentliche Inhalte der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2015 (…) unberücksichtigt lässt.“ Der Bundesrat fordert mit seiner heutigen Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote seien nicht ausreichend. Auch die Finanzierung sei fraglich. Auch müsse eine zusätzliche finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen vermieden werden. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bezirk Neukölln kürzt Rechnung von Pflegediensten generell erst einmal um 20 Prozent!

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Bezirk Neukölln/Berlin muss Rechnungen der ambulanten Pflegedienste eigentlich innerhalb von drei Wochen bezahlen. Was tut er? Er zahlt generell erst mal nur 80 Prozent aus. Dann will er bei Kaffee und Kuchen nachrechnen. Differenzbeträge werden irgendwann später bezahlt. Zwei Mal im Jahr. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) meint zu Recht: Ein überforderter Bezirk leiht sich Geld von Pflegediensten! Mehr Infos in dessen Pressemitteilung.

Begutachtungsfehler bei Unterbringung: Mann erhält 25.000 Euro Schmerzensgeld!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Mann aus dem Badischen wurde ca. zwei Monate untergebracht und zwangsweise medikamentös behandelt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass die Ärzte bei der Begutachtung maßgebliche Standards missachtet haben. Damit lag keine ausreichende Beurteilungsgrundlage dafür vor, ob eine Eigen- oder Selbstgefährdung bestand. Dem Mann wurde wegen der rechtswidrigen Unterbringung ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zugesprochen. Mehr lesen →