Historisch: Errichtungsausschuss für Pflegekammer berufen!

RA Thorsten Siefarth - LogoAls erstes norddeutsches Bundesland hat Schleswig-Holstein die Pflegekammer offiziell auf den Weg gebracht und den Mitgliedern des Errichtungsausschusses am Mittwoch die Ernennungsurkunde ausgehändigt. Das meldet der DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) Nordwest e.V. Insgesamt 26 Pflegende aus unterschiedlichen pflegefachlichen Arbeitsbereichen wurden in den Ausschuss berufen. Deren Aufgabe ist es nun, die erste Kammerwahl vorzubereiten und durchzuführen. Zunächst müssen dafür alle zukünftigen Mitglieder der Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein erfasst werden. Der Errichtungsausschuss hat insgesamt 30 Monate Zeit.

Bei Dauernachtarbeit: Lohnzuschlag muss mindestens 30 Prozent betragen

RA Thorsten Siefarth - LogoNachtarbeitnehmer haben nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz einen gesetzlichen Anspruch auf einen angemessenen Nachtarbeitszuschlag oder auf eine angemessene Anzahl bezahlter freier Tage. Ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl freier Tage für die zwischen 23 und 6 Uhr geleisteten Nachtarbeitsstunden ist in der Regel angemessen. Bei Dauernachtarbeit erhöht sich dieser Anspruch auf 30 Prozent. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 9.12.2015, Az. 10 AZR 423/14). Wichtig: Das Urteil greift nur dann, wenn im Arbeitsverhältnis des Nachtarbeiters keine tarifvertragliche Regelung anwendbar ist.

Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt wurde geschlossen

RA Thorsten Siefarth - LogoIm November wurde das Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet. Mit an Bord hatte es auch Neuerungen, die für die Pflege interessant sind. So werden Versorgungslücken geschlossen, wenn Patienten noch nicht im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig sind und deshalb keine Ansprüche auf Pflegeleistungen haben. Mit dem Inkrafttreten ab dem kommenden Jahr können Patienten, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt vorübergehend weiter versorgt werden müssen, künftig eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Gleiches gilt bei einer ambulanten Operation außerhalb eines Krankenhauses. Ergänzend dazu werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Mehr lesen →

Inkontinenzhilfsmittel: „Schon“ nach 20 Jahren eine Anpassung der Richtlinie!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Ankündigung von Staatssekretär Karl-Josef Laumann, die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfsmitteln unter die Lupe zu nehmen und die Qualität der Produkte testen zu lassen, zeigt offenbar Wirkung: Der GKV-Spitzenverband hat nun den Entwurf einer Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses für diesen Bereich vorgelegt. „Seit 1993 ist das Verzeichnis in diesem Bereich qualitativ nicht angepasst worden. Dabei hat es bei Inkontinenzhilfsmitteln inzwischen erhebliche Weiterentwicklungen gegeben“, erklärt Laumann. Die Versorgung müsse dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Laumann weiter: „Es kann auch nicht sein, dass Patientinnen und Patienten aus eigener Tasche draufzahlen müssen, um eine vernünftige Qualität zu bekommen.“

Bremen nicht Vorreiter: Kein allgemeiner Tarif für Pflegeschüler

RA Thorsten Siefarth - LogoBremen ist das erste Bundesland, das einen Tarifvertrag für Pflegeschüler für allgemeinverbindlich erklären wollte. Das Vorhaben ist aber gestern im zuständigen Bremer Tarifausschuss gescheitert. Die Arbeitgeber wollten nicht mitmachen und stimmten deswegen dagegen. Damit gelten einheitliche Regeln über Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub weiterhin nur für die Hälfte der rund 700 Auszubildenden im Stadtstaat.