Bremen nicht Vorreiter: Kein allgemeiner Tarif für Pflegeschüler

RA Thorsten Siefarth - LogoBremen ist das erste Bundesland, das einen Tarifvertrag für Pflegeschüler für allgemeinverbindlich erklären wollte. Das Vorhaben ist aber gestern im zuständigen Bremer Tarifausschuss gescheitert. Die Arbeitgeber wollten nicht mitmachen und stimmten deswegen dagegen. Damit gelten einheitliche Regeln über Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub weiterhin nur für die Hälfte der rund 700 Auszubildenden im Stadtstaat.

Auch einem Azubi kann wegen eines dringenden Tatverdachts gekündigt werden

Ein Bank-Azubi wurde vom Arbeitgeber damit konfrontiert, dass in „seiner“ Kasse Geld fehle. Ohne dass der Arbeitgeber diesen Fehlbestand näher bezifferte hatte, wusste der Azubi aber, dass es sich um 500 Euro handelte. Das veranlasste den Arbeitgeber wegen dringenden Tatverdachts zu kündigen. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht (Urteil vom 12.2.2015, Az. 6 AZR 845/13). Wenn ein dringender Tatverdacht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses objektiv unzumutbar mache, dann sei die Kündigung eines Azubis möglich. Das Gericht hat außerdem entschieden: Es bedurfte keiner vorherigen Bekanntgabe des Gesprächsthemas noch eines Hinweises auf die mögliche Kontaktierung einer Vertrauensperson.