Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts: Ausländische Haushalts- und Pflegehilfen haben Anspruch auf Mindestlohn

Nach Deutschland vermittelte ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die Senioren in ihren Wohnungen betreuen, haben Anspruch auf den Mindestlohn. Und zwar nicht nur für die reine Arbeitszeit, sondern auch für Bereitschaftszeiten. Das Urteil wird massive Auswirkungen auf die privat organisierte Pflege haben. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Oder bei der Tagesschau.

Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt wurde geschlossen

RA Thorsten Siefarth - LogoIm November wurde das Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet. Mit an Bord hatte es auch Neuerungen, die für die Pflege interessant sind. So werden Versorgungslücken geschlossen, wenn Patienten noch nicht im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig sind und deshalb keine Ansprüche auf Pflegeleistungen haben. Mit dem Inkrafttreten ab dem kommenden Jahr können Patienten, die nach einem längeren Krankenhausaufenthalt vorübergehend weiter versorgt werden müssen, künftig eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Gleiches gilt bei einer ambulanten Operation außerhalb eines Krankenhauses. Ergänzend dazu werden die Ansprüche auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erweitert. Mehr lesen

Auch bei Kinderbetreuung – ambulanter Pflegedienst von Umsatzsteuer befreit

RA Thorsten Siefarth - LogoAnerkannte ambulante Pflegedienste können auch dann von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn sie im Sinne des § 38 SGB V Kinder versorgen, weil der den Haushalt führende Elternteil hierzu krankheitsbedingt nicht in der Lage ist. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
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