Auch bei Kinderbetreuung – ambulanter Pflegedienst von Umsatzsteuer befreit

RA Thorsten Siefarth - LogoAnerkannte ambulante Pflegedienste können auch dann von der Umsatzsteuer befreit sein, wenn sie im Sinne des § 38 SGB V Kinder versorgen, weil der den Haushalt führende Elternteil hierzu krankheitsbedingt nicht in der Lage ist. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
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