Pfändung von Rente und Pflegegeld? Es gibt Schutzmöglichkeiten!

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn die Rente gering ist und auch ansonsten kein Vermögen mehr da ist, dann treibt das ältere Menschen immer wieder in eine Schuldenfalle. Manchmal kommt es sogar soweit, dass die Gläubiger Leistungen der Renten- und Pflegeversicherung pfänden wollen. Schutz bietet das womöglich ein pfändungsfreies Konto (P-Konto). Aber das funktioniert nicht immer. In diesem Fall kann der Schuldner dann über einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts einen höheren Schutzbetrag erreichen. Wie das funktioniert, darüber klärt der Infodienst Schuldenberatung hier auf.

Arzneimittelrezepte: Korrekturen sind zukünftig leichter möglich

RA Thorsten Siefarth - LogoMit einem einvernehmlichen Beschluss hat eine Schiedsstelle am 23.5.2016 neue Regeln für Korrekturverfahren („Retaxationen“) bei Arzneimittelverordnungen für Krankenkassen und Apotheker festgelegt. Künftig sollen unbedeutende formale Fehler des verordnenden Arztes, die weder die Wirtschaftlichkeit noch die Therapiesicherheit betreffen, nicht mehr dazu führen, dass die Krankenkassen ordnungsgemäß belieferte Rezepte nicht mehr bezahlen. Gemeint sind damit z. B. eine andere Schreib- oder Kennzeichnungsweise auf dem Rezept, eine unleserliche Unterschrift oder einzelne fehlende Angaben des Arztes. Auch Korrekturen durch den Apotheker sollen nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt möglich sein. Mehr lesen

Sturz einer Pflegebedürftigen: Heim in zweiter Instanz entlastet

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landgericht Görlitz hatte 2014 ein Pflegeheim zu Schadensersatz in Höhe von 7.000 Euro verurteilt. Eine FSJ’lerin (Teilnehmerin an Freiwilligem Sozialen Jahr) hatte eine Pflegebedürftige nicht ausreichend stützen können. Nun berichtet die Ärztezeitung, dass das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 1077/14) gekippt wurde. Es lag letztlich doch kein Organisations- und Überwachungsfehler der Pflegeeinrichtung vor. Das wurde durch die Aussage einer Gutachterin im Prozess gestützt. Diese war der Ansicht, dass eine pflegebedürftige Person, die noch dazu in der Lage ist, einen Rollator zu benutzen, „erst recht in der Lage ist, sich an einer Tischkante festzuhalten“. Die Klageabweisung ist rechtskräftig.

Rheinland-Pfalz: Verfassungsbeschwerde gegen Pflegekammer eingereicht

RA Thorsten Siefarth - LogoWie die Allgemeine Zeitung aus Mainz am vergangenen Samstag berichtet hat, haben Pflegekräfte aus Rheinland-Pfalz vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Diese richtet sich gegen die in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufene Pflegekammer. Die Arbeitnehmer beschweren sich über die Zwangsmitgliedschaft und damit verbundene Gebühren. Sie sehen außerdem keinen Nutzen in der bundesweit bislang noch einmaligen Einrichtung. So brauche die Kammer zum Beispiel keine Ausbildungsverordnung mehr zu erstellen, diese gebe es schon.

Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber muss Kosten für Wäsche notwendiger Hygienekleidung tragen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesarbeitsgericht hat gestern ein Urteil für Schlachtbetriebe gefällt (Az. 9 AZR 181/15). Das lässt sich problemlos auf Pflegebetriebe übertragen 🙂 . Für das Waschen der Hygienekleidung hatte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter monatlich 10,23 Euro vom Nettolohn abgezogen. Zu Unrecht, wie die obersten Arbeitsrichter urteilen. Es komme darauf an, in wessen Interesse das Geschäft oder die Handlung vorgenommen wird. Beim Tragen notwendiger Hygienekleidung gehe es vor allem um das Interesse des Arbeitgebers. Deswegen muss er – und nicht der Arbeitnehmer – für das Waschen bezahlen. Und das gilt auch im Pflegebereich.

Einseitige Erhöhung des Heimentgelts: Bundesgerichtshof kippt Vertragsklausel

RA Thorsten Siefarth - LogoBetreiber von Pflegeheimen und anderen Wohn- und Betreuungseinrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen eine in Heimverträgen übliche Klausel eines Anbieters statt. Mehr lesen