Achtung bei Entgelterhöhungen im Pflegeheim!

RA Thorsten Siefarth - LogoZum Jahresende machen Pflegeheime gerne Entgelterhöhungen geltend. Vergessen dabei allerdings, dass § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) strenge Vorgaben macht. So muss das Heim die beabsichtigte Erhöhung schriftlich mitteilen und begründen. Aus der Mitteilung muss außerdem der Zeitpunkt der Entgelterhöhung hervorgehen. Und die Kostensteigerung ist genau aufzuschlüsseln. Aktuell berichtet die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) über Fälle, in denen es die Pflegeheime mit der Entgelterhöhung nicht ganz so genau nehmen. Offenbar scheinen gerade dann etliche Fehler zu passieren, wenn erhöhte Investitionskosten in Rechnung gestellt werden.

Pflegeeinrichtungen ohne Pflegesatzvereinbarung dürfen Sicherheitsleistung verlangen

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegeeinrichtungen ohne Pflegesatzvereinbarung dürfen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verpflichtung des Heimbewohners zur Sicherheitsleistung verlangen. Dies gilt auch gegenüber Verbrauchern, die zur Sozialhilfe berechtigt sind. Das hat aktuell der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 5.4.2018, Az. III ZR 36/17). Der Träger des Pflegeheims rechne direkt mit dem Pflegebedürftigen ab (dieser hat einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Pflegekasse). Deswegen sei der Pflegebedürftige alleiniger Schuldner. Es bestehe deswegen ein Sicherungsbedürfnis des Heimträgers, sich gegen Zahlungsunfähigkeit des Bewohners abzusichern. Diesem Bedürfnis trage auch der Wortlaut des § 14 Abs. 1 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Rechnung. Danach sei die Sicherheitsleistung bei dem Kostenerstattungsverfahren nicht verboten (hier eine Kaution in Höhe des zweifachen Monatspflegesatzes).

Nach mehreren Vorfällen: Heim darf rauchendem Bewohner kündigen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Pflegeeinrichtung kann den Heimvertrag nach § 12 Abs. 1 S. 1 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Nach einem aktuell bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Münster vom 12.12.2016 (Az. 2 O 114/16) stellt das beharrliche Rauchen trotz Rauchverbots einen solch wichtigen Grund dar. Es ging um einen starken Raucher, der mehrere Schwelbrände in seinem Zimmer verursacht hatte. Er hatte immer wieder Zigarettenstummel in den Papierkorb geworfen. Das als letztes Mittel verhängte Rauchverbot für sein Zimmer ignorierte der Bewohner jedoch beständig, so dass ihm die Heimleitung kündigte. Zu Recht, wie das Gericht in seinem Urteil bestätigte. Selbst wenn der Bewohner nicht schuldhaft gehandelt haben sollte, ist eine Kündigung zum Schutz der anderen Bewohner gerechtfertigt, so die Richter.

Heimvertrag: Hinweis auf Schlichtungsmöglichkeit fehlt häufig!

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit April 2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft, das auch auf Heimverträge Anwendung findet. Jeder Heimbewohner kann im Konfliktfall eine Streitschlichtung beantragen. Mittlerweile ergänzt § 6 Abs. 2 Nr. 4 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dass im Heimvertrag bestimmte Angaben zur Schlichtung gemacht werden müssen. Wie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) nun mitteilt, hat eine Prüfung zahlreicher Verträge ergeben, dass die notwendigen Hinweise häufig fehlen. Unerlässlich ist der Hinweis auf die Bereitschaft des Heimbetreibers, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zudem müssen geeignete Schlichtungsstellen genannt werden, an die sich der Verbraucher wenden kann.