Steigende Pflegeheimkosten belasten Bewohner und Angehörige. Doch rund drei Viertel der von der Verbraucherzentrale überprüften Preiserhöhungsschreiben sind fehlerhaft. Da stellt sich die Frage: Wie können Sie sich schützen und Ihre Rechte wahren?
Heimvertragsrecht
Keine Kürzung des Heimentgelts bei coronabedingten Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen
Nach Ausbruch der COVID19-Pandemie wurde eine Heimbewohnerin im März 2020 von ihrem Sohn nach Haus geholt und dort versorgt. Der Vertrag mit dem Heim lief weiter, das Heimentgelt wollte man aber nur noch teilweise bezahlen. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (Beschluss vom 28. April 2022, Az. III ZR 240/21). Begründung: Trotz der hoheitlich angeordneten Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen konnte die Pflege weiterhin in vollem Umfang erbracht werden. Es lag also keine Nicht- oder Schlechtleistung vor. Auch eine Herabsetzung des Heimentgelts wegen Störung der Geschäftsgrundlage komme nicht in Betracht. Durch die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen habe sich die Geschäftsgrundlage nicht schwerwiegend geändert. Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen hätten primär dem Gesundheitsschutz sowohl der (besonders vulnerablen) Heimbewohner als auch der Heimmitarbeiter gedient. Der Vertragszweck sei dadurch nicht in Frage gestellt worden. Zumal die Einschränkungen sozialer Kontakte („Lockdown“) das gesamte gesellschaftlichen Zusammenleben, also auch Nichtheimbewohner, erfasst hätten. Mehr Infos gibt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Reservierungsgebühr für Platz in Pflegeeinrichtung ist unzulässig
Bundesgerichtshof kippt Reservierungsgebühr f. Platz im Pflegeheim. Was bislang schon f. gesetzl. Pflegeversicherte gilt, muss nun auch für privat Versicherte gelten. (Urt. v. 15. Juli 2021, Az. III ZR 225/20). Eine Erläuterung des Urteils gibt es bei LTO: https://t.co/l0gjdnINWi
— RA Thorsten Siefarth (@RASiefarth) July 16, 2021
Urteil: Kündigung durch Seniorenheim war unwirksam

Für viele ist es eine Erleichterung, für sich oder ältere Angehörige endlich einen Platz in einem Seniorenheim gefunden zu haben. „Auf Dauer“ soll es dann meist sein. Mit einer Kündigung rechnet man nicht. Doch auch hier kann es zu Kündigungen kommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat jetzt einen Streit um eine Kündigung zwischen einem Heim und einer Heimbewohnerin entschieden: Die Seniorin darf im Heim wohnen bleiben. Die Kündigung ist unwirksam. Mehr lesen
Rüpeleien eines Angehörigen rechtfertigen Kündigung der Heimbewohnerin
Eine Heimbewohnerin ist geistig und körperlich behindert und hat einen hohen Pflegebedarf. Rechtlich betreut wird sie von ihrer Mutter. Deren Lebensgefährte hat sich in der Pflegeeinrichtung ziemlich rüpelhaft verhalten. Deswegen hat das Heim der Bewohnerin außerordentlich gekündigt. Die Kündigung war ausnahmsweise gerechtfertigt. So hat es das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Mehr lesen
Wohn- und Betreuungsvertrag: Verbraucher muss erkennen können, was auf ihn zukommt!
Wohn- und Betreuungsverträge sind nicht immer ganz leicht zu verstehen. Insbesondere wenn es um die Aufteilung des Entgelts in dessen Bestandteile geht. Und darum, was der Pflegebedürftige selbst bezahlen muss und was die Kasse. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Fall aus Berlin entschieden, dass eine Einrichtung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege alles richtig gemacht hatte (Urteil vom 7.2.2019, Az. III ZR 38/18). Deswegen wurde das Urteil des Landgerichts aufgehoben und der Beklagte zur Zahlung des Entgelts verurteilt. Entscheidend: Der Verbraucher konnte erkennen, was „auf ihn zukommt“.