Achtung bei Entgelterhöhungen im Pflegeheim!

RA Thorsten Siefarth - LogoZum Jahresende machen Pflegeheime gerne Entgelterhöhungen geltend. Vergessen dabei allerdings, dass § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) strenge Vorgaben macht. So muss das Heim die beabsichtigte Erhöhung schriftlich mitteilen und begründen. Aus der Mitteilung muss außerdem der Zeitpunkt der Entgelterhöhung hervorgehen. Und die Kostensteigerung ist genau aufzuschlüsseln. Aktuell berichtet die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) über Fälle, in denen es die Pflegeheime mit der Entgelterhöhung nicht ganz so genau nehmen. Offenbar scheinen gerade dann etliche Fehler zu passieren, wenn erhöhte Investitionskosten in Rechnung gestellt werden.

Einseitige Erhöhung des Heimentgelts: Bundesgerichtshof kippt Vertragsklausel

RA Thorsten Siefarth - LogoBetreiber von Pflegeheimen und anderen Wohn- und Betreuungseinrichtungen dürfen die Preise nicht durch einseitige Erklärung und ohne Zustimmung der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen, wenn sich etwa die Betriebskosten ändern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen eine in Heimverträgen übliche Klausel eines Anbieters statt. Mehr lesen

Heimvertrag: Einseitige Entgelterhöhungen nun doch zulässig?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) weist hier auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13.8.2015 hin (Az. I-6 U 182/14). Die Richter haben entschieden, dass das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz nicht verbiete, eine Entgelt- und Vergütungsveränderung durch einseitige Erklärung herbeizuführen. Die Richter begründen dies vor allem damit, dass das Entgelt in Wohn- und Betreuungseinrichtungen nicht frei verhandelbar sei. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Bewohner Leistungen der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers erhält. Dann vereinbaren nämlich die Kostenträger für die Pflegebedürftigen im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen das Entgelt mit den Einrichtungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.