Sturz einer Pflegebedürftigen: Heim in zweiter Instanz entlastet

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Landgericht Görlitz hatte 2014 ein Pflegeheim zu Schadensersatz in Höhe von 7.000 Euro verurteilt. Eine FSJ’lerin (Teilnehmerin an Freiwilligem Sozialen Jahr) hatte eine Pflegebedürftige nicht ausreichend stützen können. Nun berichtet die Ärztezeitung, dass das Urteil vor dem Oberlandesgericht Dresden (Az. 4 U 1077/14) gekippt wurde. Es lag letztlich doch kein Organisations- und Überwachungsfehler der Pflegeeinrichtung vor. Das wurde durch die Aussage einer Gutachterin im Prozess gestützt. Diese war der Ansicht, dass eine pflegebedürftige Person, die noch dazu in der Lage ist, einen Rollator zu benutzen, „erst recht in der Lage ist, sich an einer Tischkante festzuhalten“. Die Klageabweisung ist rechtskräftig.

Sturz-Urteil aus Görlitz: Heim soll für FSJ’lerin haften

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Ärztezeitung online (Autor Thomas Trappe) berichtet über eine Entscheidung des Landgerichts Görlitz (Az. 1 O 453/13). Ein Pflegeheim sei danach zu Schadensersatz in Höhe von 7000 Euro verurteilt worden. Eine FSJ’lerin (Teilnehmerin an Freiwilligem Sozialen Jahr) habe eine Pflegebedürftige nicht ausreichend stützen können. Es läge ein „Organisations- und Überwachungsfehler“ vor, da die „ungelernte Hilfskraft“ nicht die „zur Sturzvermeidung objektiv gebotenen Maßnahmen anwenden konnte“. Das beklagte Deutsche Rote Kreuz Zittau hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Update (17.6.2016): In der Berufung wurde das Urteil des Landgerichts Görlitz vom Oberlandesgericht Dresden aufgehoben (s. mein Beitrag dazu)