Sturz-Urteil aus Görlitz: Heim soll für FSJ’lerin haften

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Ärztezeitung online (Autor Thomas Trappe) berichtet über eine Entscheidung des Landgerichts Görlitz (Az. 1 O 453/13). Ein Pflegeheim sei danach zu Schadensersatz in Höhe von 7000 Euro verurteilt worden. Eine FSJ’lerin (Teilnehmerin an Freiwilligem Sozialen Jahr) habe eine Pflegebedürftige nicht ausreichend stützen können. Es läge ein „Organisations- und Überwachungsfehler“ vor, da die „ungelernte Hilfskraft“ nicht die „zur Sturzvermeidung objektiv gebotenen Maßnahmen anwenden konnte“. Das beklagte Deutsche Rote Kreuz Zittau hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Update (17.6.2016): In der Berufung wurde das Urteil des Landgerichts Görlitz vom Oberlandesgericht Dresden aufgehoben (s. mein Beitrag dazu)

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