Kostenübernahme für Fahrt zur ambulanten Behandlung: Richtlinie angepasst

RA Thorsten Siefarth - LogoFahrten zur ambulanten Behandlung sind nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen von einem Vertragsarzt verordnet werden und bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Voraussetzungen dazu sind in der Krankentransport-Richtlinie geregelt. Am Donnerstag vor einer Woche hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Vorgaben an die neuen Maßstäbe der Pflegebedürftigkeit angepasst. Neu ist: Zukünftig reicht nicht mehr alleine der Pflegegrad aus. Außerdem gibt es einen Bestandsschutz für Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 2. Mehr lesen

Überleitungsbescheid der Kasse nicht korrekt? Unbedingt Widerspruch einlegen!

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1.1.2017 werden die alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade übergeleitet. Zurzeit versenden die Kassen, wenn auch reichlich spät, die entsprechenden Überleitungsbescheide. Diese sollten unbedingt geprüft werden. Versicherte ohne eigeschränkte Alltagskompetenz vollziehen einen einfachen Stufensprung (z.B. von Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2), Versicherte mit einer Bescheinigung der eingeschränkten Alltagskompetenz einen doppelten Stufensprung (z.B. Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz in Pflegegrad 3). Bei Fehlern muss unbedingt innerhalb von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.

Rente zu Unrecht bezahlt: Betreuerin muss nicht haften!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie gerichtlich bestellte Betreuerin hatte keine Kenntnis vom Tod des Betreuten. Auch der Rentenversicherungsträger zunächst nicht. Er zahlte also die Rente. Die weiterhin unwissende Betreuerin verwendete diese zur Begleichung offener Rechnungen. Der Rentenversicherungsträger forderte später von der Betreuerin, als er vom Tod des Versicherten erfuhr, die Rückzahlung der über den Tod hinaus gezahlten Rente. Das Bundessozialgericht hat dies in einem aktuellen Urteil jedoch abgelehnt. Mehr lesen

Prüfergebnisse des MDK werden freigegeben

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Freitag wurde vom Bundesrat das Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verabschiedet. Darin ist erstmals vorgesehen, dass die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Rohform anderen Organisationen zu nicht kommerziellen Zwecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese können dann die Daten nach eigenen Vorstellungen in verbraucherfreundlichen Internet-Portalen darstellen. Bislang sind die Ergebnisse auf den Portalen der Kassen nur wenig verbraucherfreundlich aufbereitet.

Bundesrat verabschiedet zahlreiche neue Gesetze im Gesundheits- und Pflegebereich

RA Thorsten Siefarth - LogoUnter anderem hat der Bundesrat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Reform ordnet Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe neu. Die erste Stufe tritt zum 1.1.2017 in Kraft. Außerdem hat das oberste Ländergremium eine umfangreiche Reform des Arzneimittelrechts gebilligt, die neben Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit unter anderem auch die umstrittene Möglichkeit vorsieht, Arzneimittelstudien an Demenzkranken vorzunehmen. Und nicht zuletzt hat der Bundesrat, trotz deutlicher Bedenken wegen steigender Kosten für die Sozialhilfeträger, dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz kann damit Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Hinsichtlich der Pflegeausbildung („Generalistik“) fordert der Bundesrat, das entsprechende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.