Bundeskabinett beschließt neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

RA Thorsten Siefarth - LogoDie ziemlich umstrittene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hat die erste Hürde genommen: Das Bundeskabinett hat die Verordnung gestern verabschiedet. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat der Verordnung zustimmen. Die neue Verordnung setzt die Vorgaben des Pflegeberufegesetzes um. Sie regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Auszubildende nehmen gemeinsam an mindestens 2.100 Stunden Unterricht und 2.500 Stunden Praxis teil. Nach zwei Jahren generalistischer Ausbildung können sie sich in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege spezialisieren. Auch für die neue hochschulische Pflegeausbildung enthält die Verordnung Regelungen. Die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne wird zukünftig eine Kommission entwickeln. Start der neuen Pflegeausbildung ist Anfang 2020.

Reform der Pflegeberufe: Koalition einigt sich

RA Thorsten Siefarth - LogoVerschiedene Medien melden, dass sich CDU und SPD auf eine Reform der Pflegeberufe geeinigt haben. Danach wird es künftig eine allgemeine Pflegeausbildung für alle Zweige geben. Wer sie drei Jahre lang durchläuft, kann dann als Kranken-, Alten- oder Kinderkrankenpfleger arbeiten (generalistischer Abschluss). Die Schülerinnen und Schüler können sich aber auch auf Kinderkranken- oder Altenpflege festlegen. Das soll nach zwei Jahren möglich sein. Mit der Reform soll auch das Schulgeld für die Ausbildung abgeschafft werden. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt dann unterschiedslos über einen gemeinsa­men Ausbildungsfonds.

Bundesrat verabschiedet zahlreiche neue Gesetze im Gesundheits- und Pflegebereich

RA Thorsten Siefarth - LogoUnter anderem hat der Bundesrat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Reform ordnet Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe neu. Die erste Stufe tritt zum 1.1.2017 in Kraft. Außerdem hat das oberste Ländergremium eine umfangreiche Reform des Arzneimittelrechts gebilligt, die neben Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit unter anderem auch die umstrittene Möglichkeit vorsieht, Arzneimittelstudien an Demenzkranken vorzunehmen. Und nicht zuletzt hat der Bundesrat, trotz deutlicher Bedenken wegen steigender Kosten für die Sozialhilfeträger, dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz kann damit Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Hinsichtlich der Pflegeausbildung („Generalistik“) fordert der Bundesrat, das entsprechende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Reform der Pflegeberufe vor dem Aus?

RA Thorsten Siefarth - LogoVerschiedene Medien berichten darüber, dass es offenbar ziemlich viel Gegenwind für Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) gibt. Dieser will die Pflegeberufe reformieren. Unter anderem soll die Generalistik kommen (Zusammenlegung von Kranken-, Kinder- und Altenpflege). Die CDU-Bundestagsfraktion, allen vor der Pflegeexperte Erwin Rüddel, rebelliert jedoch dagegen. Die Reform könnte die Nachwuchsprobleme in der Altenpflege verschärfen. Einen Hintergrundbericht gibt es bei tagesschau.de.