Bundesrat verabschiedet zahlreiche neue Gesetze im Gesundheits- und Pflegebereich

RA Thorsten Siefarth - LogoUnter anderem hat der Bundesrat heute das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Reform ordnet Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe neu. Die erste Stufe tritt zum 1.1.2017 in Kraft. Außerdem hat das oberste Ländergremium eine umfangreiche Reform des Arzneimittelrechts gebilligt, die neben Verbesserungen bei der Arzneimittelsicherheit unter anderem auch die umstrittene Möglichkeit vorsieht, Arzneimittelstudien an Demenzkranken vorzunehmen. Und nicht zuletzt hat der Bundesrat, trotz deutlicher Bedenken wegen steigender Kosten für die Sozialhilfeträger, dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz kann damit Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten. Hinsichtlich der Pflegeausbildung („Generalistik“) fordert der Bundesrat, das entsprechende Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Forderung für Menschen mit Behinderung: Leistungen „aus einer Hand“ beibehalten!

RA Thorsten Siefarth - LogoDas neunte Sozialgesetzbuch versucht, Leistungen für Menschen mit Behinderung möglichst „aus einer Hand“ zu gewähren. Deswegen müssen die Betroffenen nicht zu den an sich zuständigen Leistungsträgern pilgern und dort jeweils ihre Leistung abholen. Das ist ein mühsames Geschäft. Die neusten Planungen der Bundesregierung für ein Bundesteilhabegesetz wollen nun aber wieder zurück in diese Richtung. Dagegen wenden sich jedoch die Experten des 6. Deutschen Sozialgerichtstag, der letzte Woche in Potsdam stattfand. Mehr lesen

Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorgelegt – kompletter Systemwechsel?

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Bundesregierung will die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen deutlich stärken. Dazu hat sie dem Bundestag nun ihren Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) (pdf, 5,4 MB) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden, heißt es im Entwurf. Außerdem wolle man einen kompletten Systemwechsel. Und: Mit der Erhöhung der Vermögensfreibeträge und der Befreiung der Ehe- und Lebenspartner aus der Finanzierungspflicht soll es künftig möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten, so die Regierung. Mehr lesen