Am Freitag wurde vom Bundesrat das Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verabschiedet. Darin ist erstmals vorgesehen, dass die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Rohform anderen Organisationen zu nicht kommerziellen Zwecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese können dann die Daten nach eigenen Vorstellungen in verbraucherfreundlichen Internet-Portalen darstellen. Bislang sind die Ergebnisse auf den Portalen der Kassen nur wenig verbraucherfreundlich aufbereitet.
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Mehr als 17.000 Dateien heruntergeladen: Kündigung gerechtfertigt!
Ein Arbeitnehmer hatte den betrieblichen PC ohne Erlaubnis während der Arbeitszeit für seine privaten Angelegenheiten genutzt. So hatte er 17.429 Dateien, vor allem von Film- und Musikportalen, heruntergeladen. Der Arbeitgeber hatte daraufhin wegen dieser exzessiven Internetnutzung ohne Abmahnung gekündigt. Zu Recht, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (6.5.2014, Az.: 1 Sa 421/13). Selbst die 21jährigere Betriebszugehörigkeit ändere daran nichts.