Prüfergebnisse des MDK werden freigegeben

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Freitag wurde vom Bundesrat das Pflegestärkungsgesetz (PSG III) verabschiedet. Darin ist erstmals vorgesehen, dass die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Rohform anderen Organisationen zu nicht kommerziellen Zwecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese können dann die Daten nach eigenen Vorstellungen in verbraucherfreundlichen Internet-Portalen darstellen. Bislang sind die Ergebnisse auf den Portalen der Kassen nur wenig verbraucherfreundlich aufbereitet.

Drittes Pflegestärkungsgesetz bereits in der Mache

RA Thorsten Siefarth - LogoNoch ist das zweite Pflegestärkungsgesetz nicht verabschiedet (es wurde kürzlich im Bundesrat behandelt), da steht auch schon das dritte Gesetz vor der Tür. Das berichtet die Bibliomed Medizinische Verlagsgesellschaft. Am Rande einer Tagung des Bundesgesundheitsministeriums habe der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU) gesagt, dass das dritte Pflegestärkungsgesetz die Pflegeversorgung in den Kommunen regeln solle. Danach sollen 100 Modell-Kommunen ausgewählt werden, in denen die beabsichtigten Maßnahmen getestet und evaluiert würden. Über einen Zeitplan für das neue Gesetzesvorhaben wurde jedoch nichts bekannt.