Eine Thüringerin begehrte die Überführung der Urne von Ansbach an ihren Wohnort, um sich dort besser um das Grab ihrer Mutter kümmern zu können. Die beklagte Kirchenstiftung hatte dies abgelehnt: Aus religiösen Gründen und nach dem allgemeinen Pietätsempfinden dürfe ein Toter, der einmal beigesetzt worden sei, in seiner Ruhe nicht mehr gestört werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem nun bekannt gewordenen Urteil bestätigt (3.8.2016, Az. AN 4 K 16.00882). Der Schutz der Totenruhe – als Ausfluss der Menschenwürde – stehe höher als das Bedürfnis der Angehörigen im Hinblick auf die Totenfürsorge. Anders wäre dies nur dann, wenn der Verstorbene ausdrücklich eingewilligt hätte. Oder wenn ein Sonderfall vorläge. Der Umzug der Tochter in eine 270 Kilometer entfernt liegende Stadt reiche dafür jedoch nicht.
Verwaltungsrecht
NRW führt neue Meldepflicht für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste ein
Alle in Nordrhein-Westfalen ambulant tätigen Pflege- und Betreuungsdienste sind ab sofort verpflichtet, ihre Tätigkeit bis spätestens zum 30. Juni 2016 bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städten anzumelden. Ambulante Dienste mussten ihre Daten bisher nur den Pflegekassen vorlegen. Mehr lesen
Urteil: Kein Zugang zu tödlicher Dosis bei Suizidabsicht
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nicht verpflichtet werden, den Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zum Zwecke des Suizids zu bewilligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. Der Staat dürfe suizidbereiten Menschen den Zugang zu tödlichen Substanzen verwehren. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich ein Anspruch ableiten. Mehr lesen
Geändertes Melderecht: Neuregelungen für Heimbewohner und Pflegeeinrichtungen!
Zum 1. November ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Darin sind auch die Meldepflichten für Heimbewohner und ihre Betreuer geregelt. Ebenso Mitwirkungspflichten und eigene Meldepflichten der Heimträger. Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gebe ich in meinem Rechtstipp auf anwalt.de.
Beförderung von Menschen mit Behinderungen: Neuer Ratgeber der Berufsgenossenschaft hilft!
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat eine neue Fassung ihrer Informationsbroschüre zur sicheren Beförderung von Menschen mit Behinderungen herausgebracht. Der stark nachgefragte Ratgeber wurde aktualisiert und um neue Themenaspekte erweitert. Mehr lesen
Pflegeeinrichtung scheitert mit Klage gegen städtische Zuwendungen an Investor
Die Stadt Dahn in Rheinland-Pfalz hatte einem Investor für den Umbau eines ehemaligen Krankenhauses sowie der Nebengebäude in eine Seniorenresidenz und ein Pflegezentrum finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 5,5 Mio. Euro zugesagt. Dagegen hat ein anderes Pflegeunternehmen geklagt, die Betreiberin des Seniorenparks Hinterweidenthal. Deren Meinung nach lag ein Verstoß gegen das Beihilfrecht der EU-Recht vor. Das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße hat diese Klage aber als unzulässig abgewiesen (16.3.2015, Az. 3 K 659/12.NW). Begründung: Die beklagte Stadt ist nicht der Konkurrent zu dem klagenden Pflegeunternehmen. Weitere Infos hält die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt bereit.