Bayern: Neues Landespflegegeld kann schon jetzt beantragt werden

RA Thorsten Siefarth - LogoMit dem Bayerischen Landespflegegeld unterstützt die Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml ermunterte dazu, bereits jetzt den entsprechenden Antrag zu stellen. Das Landespflegegeld bekommen ab dem Spätsommer 2018 Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Kosten für das neue Landespflegegeld werden bei rund 400 Millionen Euro jährlich liegen. Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular zum Download stehen unter www.landespflegegeld.bayern.de zur Verfügung.

Feuerwehreinsatz wegen angebranntem Essen: Pflegeeinrichtung muss nicht zahlen

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Klägerin betreibt im rheinland-pfälzischen Bad-Kreuznach zwei Seniorenzentren, in denen sie Appartements für betreutes Wohnen anbietet. Alle Wohnungen in den Einrichtungen sind mit Brandmeldern versehen, die im Zeitraum von Juni bis November 2014 in fünf Fällen auslösten. Ursache war jeweils eine starke Rauchentwicklung, die durch angebranntes Essen auf einem Herd oder durch verbrannte Toasts oder Waffeln in einem Toaster ausgelöst wurde. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz hat sich das Pflegeunternehmen mit Erfolg gegen die Kostenbescheide der Stadt über mehr als 3.000 Euro gewehrt (Urteil vom 9.1.2018, Az. 3 K 376/17.KO). Dass in einer solchen Situation die Brandmeldeanlage auslöse, sei gerade deren bestimmungsgemäße Funktion, so die Richter. Es habe kein Fehlalarm vorgelegen.

Bingo im Pflegeheim: Illegal!

RA Thorsten Siefarth - LogoEtliche Medien berichten zurzeit über einen kuriosen Fall aus Köln. Die Sozial-Betriebe-Köln veranstalteten im Hauptsaal der Riehler Heimstätten einen Bingo-Abend. Für die Teilnahme zahlten die Senioren zwischen 0,50 und 1,25 Euro. Mit dem Erlös finanzierte der Betreiber die ausgelobten Preise: Schokoladentafeln, Duschgels, Pralinen und ähnliches. Vor Kurzem wurde das Bingo-Spiel von den Behörden aber gestoppt. Begründung: illegales Glücksspiel! Mittlerweile hat die Stadt Köln eine dreimonatige Genehmigung erteilt. Eine dauerhafte Erlaubnis muss aber vom Bezirk kommen. Zur Vertiefung: Eine rechtliche Würdigung hat der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke zusammengestellt. Update (31.1.2018): Die Bezirksregierung Köln teilt mit, dass die Genehmigung nach § 14 des Glücksspielstaatsvertrags in den nächsten Tagen erteilt wird. Die Genehmigung wird zunächst auf 2 Jahre befristet, da eine unbefristete Laufzeit nicht möglich ist.

Todesbescheinigungen fast alle fehlerhaft

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Ende des Lebens wird ein Totenschein von einem Arzt ausgestellt. Doch dieser ist viel zu oft fehlerhaft. Von 10.000 Todesbescheinigungen sind lediglich 223 fehlerfrei, ergab eine aktuelle Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock. Die Wissenschaftler haben Todesbescheinigungen aus dem Einzugsgebiet des Krematoriums Rostock für den Zeitraum August 2012 bis Mai 2015 ausgewertet. Dabei stellten sie 3116 schwerwiegende und 35.736 leichte Fehler fest. Insgesamt wiesen 27 Prozent aller Scheine mindestens einen schwerwiegenden Fehler auf. Spitzenreiter in der Negativliste der schweren Fehler ist eine nicht mögliche Kausalkette bei der Todesursache. Auf Platz zwei: Der Leichenschauarzt ist durch fehlende Angaben zu seiner Person nicht erreichbar. An dritter Stelle folgt das Fehlen des Vermerks von sicheren Todeszeichen. In der Studie kam zudem heraus, dass sich über 50 Prozent aller Ärzte mindestens vier leichte Fehler pro Todesbescheinigung leisteten.