Todesbescheinigungen fast alle fehlerhaft

RA Thorsten Siefarth - LogoAm Ende des Lebens wird ein Totenschein von einem Arzt ausgestellt. Doch dieser ist viel zu oft fehlerhaft. Von 10.000 Todesbescheinigungen sind lediglich 223 fehlerfrei, ergab eine aktuelle Studie des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Rostock. Die Wissenschaftler haben Todesbescheinigungen aus dem Einzugsgebiet des Krematoriums Rostock für den Zeitraum August 2012 bis Mai 2015 ausgewertet. Dabei stellten sie 3116 schwerwiegende und 35.736 leichte Fehler fest. Insgesamt wiesen 27 Prozent aller Scheine mindestens einen schwerwiegenden Fehler auf. Spitzenreiter in der Negativliste der schweren Fehler ist eine nicht mögliche Kausalkette bei der Todesursache. Auf Platz zwei: Der Leichenschauarzt ist durch fehlende Angaben zu seiner Person nicht erreichbar. An dritter Stelle folgt das Fehlen des Vermerks von sicheren Todeszeichen. In der Studie kam zudem heraus, dass sich über 50 Prozent aller Ärzte mindestens vier leichte Fehler pro Todesbescheinigung leisteten.

Bremen führt als erstes Bundesland die „qualifizierte Leichenschau“ ein

RA Thorsten Siefarth - LogoKünftig wird jede Person, die im Land Bremen verstirbt, nach Feststellung des Todes einer Leichenschau unterzogen. Damit wird künftig bei allen Verstorbenen untersucht, ob eine natürliche Todesursache vorliegt. So erhalten Angehörige mehr Sicherheit über die Todesursache – und auch Verbrechen können leichter aufgedeckt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Senat am 25. April 2017. Mehr lesen