Die Stadt Dahn in Rheinland-Pfalz hatte einem Investor für den Umbau eines ehemaligen Krankenhauses sowie der Nebengebäude in eine Seniorenresidenz und ein Pflegezentrum finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 5,5 Mio. Euro zugesagt. Dagegen hat ein anderes Pflegeunternehmen geklagt, die Betreiberin des Seniorenparks Hinterweidenthal. Deren Meinung nach lag ein Verstoß gegen das Beihilfrecht der EU-Recht vor. Das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße hat diese Klage aber als unzulässig abgewiesen (16.3.2015, Az. 3 K 659/12.NW). Begründung: Die beklagte Stadt ist nicht der Konkurrent zu dem klagenden Pflegeunternehmen. Weitere Infos hält die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt bereit.