Urteil: Urne darf nicht mit umziehen

RA Thorsten Siefarth - LogoEine Thüringerin begehrte die Überführung der Urne von Ansbach an ihren Wohnort, um sich dort besser um das Grab ihrer Mutter kümmern zu können. Die beklagte Kirchenstiftung hatte dies abgelehnt: Aus religiösen Gründen und nach dem allgemeinen Pietätsempfinden dürfe ein Toter, der einmal beigesetzt worden sei, in seiner Ruhe nicht mehr gestört werden. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach in einem nun bekannt gewordenen Urteil bestätigt (3.8.2016, Az. AN 4 K 16.00882). Der Schutz der Totenruhe – als Ausfluss der Menschenwürde – stehe höher als das Bedürfnis der Angehörigen im Hinblick auf die Totenfürsorge. Anders wäre dies nur dann, wenn der Verstorbene ausdrücklich eingewilligt hätte. Oder wenn ein Sonderfall vorläge. Der Umzug der Tochter in eine 270 Kilometer entfernt liegende Stadt reiche dafür jedoch nicht.

NRW führt neue Meldepflicht für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste ein

RA Thorsten Siefarth - LogoAlle in Nordrhein-Westfalen ambulant tätigen Pflege- und Betreuungsdienste sind ab sofort verpflichtet, ihre Tätigkeit bis spätestens zum 30. Juni 2016 bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städten anzumelden. Ambulante Dienste mussten ihre Daten bisher nur den Pflegekassen vorlegen. Mehr lesen

Urteil: Kein Zugang zu tödlicher Dosis bei Suizidabsicht

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nicht verpflichtet werden, den Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels zum Zwecke des Suizids zu bewilligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln. Der Staat dürfe suizidbereiten Menschen den Zugang zu tödlichen Substanzen verwehren. Weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich ein Anspruch ableiten. Mehr lesen

Geändertes Melderecht: Neuregelungen für Heimbewohner und Pflegeeinrichtungen!

RA Thorsten Siefarth - LogoZum 1. November ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Darin sind auch die Meldepflichten für Heimbewohner und ihre Betreuer geregelt. Ebenso Mitwirkungspflichten und eigene Meldepflichten der Heimträger. Einen Überblick über die wichtigsten Regelungen gebe ich in meinem Rechtstipp auf anwalt.de.