Fenster in Seniorenpflegheim dürfen vorerst vollflächig geöffnet werden

RA Thorsten Siefarth - LogoDer Betreiber eines Seniorenpflegeheimes in Ludwigshafen muss einer Aufforderung der Stadt Ludwigshafen, sicherzustellen, dass die Fenster in den Bewohnerzimmern des Gebäudes nicht vollflächig geöffnet werden können, zumindest vorerst keine Folge leisten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße mit Beschluss vom 16. Juli 2014 in einem Eilverfahren entschieden. Mehr lesen