Urteil: Kein zweiter Rettungsweg in altengerechter Wohnanlage notwendig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Urteil vom 5. Februar 2015 entschieden, dass der Bauherr einer Wohnanlage mit auch altengerechten Wohnungen nicht verpflichtet ist, eine Außentreppe als zweiten baulichen Rettungsweg zu errichten. Mehr lesen