Die Höhe der Vergütung für die Beratungseinsätze der Pflegedienste wird ab 2019 nicht mehr im Gesetz festgeschrieben. Sie ist zukünftig mit den Pflegekassen gesondert zu vereinbaren. Nun liegen die ersten Vereinbarungen vor. In Brandenburg können die Pflegedienste, die dem Berufsverband BAH angeschlossen sind, 35 Euro für die Beratung inkl. Wegezeit berechnen. Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es eine Regelung auf Landesebene für inhabergeführte Pflegedienste und die der Wohlfahrt. Es werden 1.350 Punkte (multipliziert mit dem jeweiligem Punktwert) von den Kassen bezahlt. In Bayern soll es eine Vereinbarung mit den Wohlfahrtsverbänden geben. Danach würde ab 1.3.2019 ein Betrag in Höhe von 4,20 Euro je angefangene 5 Minuten bezahlt. Eine Beratung (inkl. Wegezeit) könne maximal 75 Minuten betragen. Darauf weist Peter Wawrik in einem Blog zur häuslichen Krankenpflege hin.
Nordrhein-Westfalen
Auch NRW will Impuls für Kurzzeitpflege geben: Lockerung der Einzelzimmerquote
Nun will auch Nordrhein-Westfalen einen Impuls für mehr Kurzzeitpflegeplätze geben. Dazu sieht ein Erlass des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor, dass die ab 2018 geltende Einzelzimmerquote von 80 Prozent für Einrichtungen der Kurzzeitpflege gelockert wird. Träger von bestehenden Einrichtungen, die ausschließlich Kurzzeitpflegeplätze anbieten, können nun auf Antrag dauerhaft von der Einzelzimmerquote befreit werden. Zudem gibt es hinsichtlich der Ausstattung Erleichterungen. Mehr lesen
Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen: Anhörung im Landtag
In einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben sich am Mittwoch Sachverständige zur möglichen Einrichtung einer Pflegekammer in NRW geäußert. Nach Ansicht der CDU-Fraktion ist sie als Interessenvertretung für die rund 185.000 Beschäftigten in Pflegeberufen dringend erforderlich. Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN sind zurückhaltender, wollen die Interessenvertretung der Pflegekräfte aber ebenfalls stärken. In der Anhörung äußerten sich Befürworter und Gegner einer Pflegekammer. Mehr lesen
Zum Internationalen Tag der Pflegenden: Bundesweiter Personalschlüssel gefordert!
Pünktlich zum heutigen Tag der Pflegenden fordert die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel in der Pflege. Bisher wird die Personalausstattung für eine Pflegeeinrichtung individuell zwischen den Pflegekassen, den Kommunen und der jeweiligen Einrichtung ausgehandelt. Außerdem müsse das Personal künftig über die Pflegeversicherung bezahlt werden, damit die Kosten nicht länger hauptsächlich den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen alleine aufgebürdet würden, forderte die Ministerin. Dieses Anliegen wird auch von der rheinland-pfälzischen Pflegekammer unterstützt. Deren Mitglieder haben die Landesregierung aufgerufen, die im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes bereitgestellten Mittel für bessere Personalschlüssel einzusetzen. Die Gelder müssten vor allem verwendet werden, um die Pflegekräfte zu entlasten, so Kammerpräsident, Markus Mai.
NRW führt neue Meldepflicht für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste ein
Alle in Nordrhein-Westfalen ambulant tätigen Pflege- und Betreuungsdienste sind ab sofort verpflichtet, ihre Tätigkeit bis spätestens zum 30. Juni 2016 bei den zuständigen Aufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städten anzumelden. Ambulante Dienste mussten ihre Daten bisher nur den Pflegekassen vorlegen. Mehr lesen
Rechtliche Vertretung des Ehepartners im Pflegefall: In Zukunft kraft Gesetzes?
So mancher denkt, er sei für seinen Ehepartner oder den Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vertretungsberechtigt. Quasi automatisch. Dem ist aber nicht so! Vielmehr bedarf es einer expliziten Bevollmächtigung. Fehlt diese, so kann es gerade im Pflegefall zu Problemen führen. Nun will nach verschienen Medienberichten Nordrhein-Westfalen eine Reform des Betreuungsrechts auf den Weg bringen. Danach soll eine automatische gesetzliche Vertretungsmacht für Ehegatten, bzw. eingetragene Lebenspartner eingeführt werden. Verfassungsrechtlich ist das schwierig, denn eine Bevollmächtigung ist eine sehr persönliche Angelegenheiten. Soll es zukünftig z.B. bei Entscheidungen über Vermögenswerte oder über lebensbegrenzende Maßnahme ohne eine ausdrückliche Ermächtigung eines anderen gehen?