Parenterale Ernährung wird unter Umgehung des Verdauungstrakts verabreicht, meist intravenös. Schwierig ist seit je her, ob die diesbezügliche Versorgung eines Pflegebedürftigen als medizinische Behandlungspflege gilt oder als Grundpflege. Oder als zwar krankheitsspezifische Maßnahme, die jedoch einen Bezug zur Grundpflege hat. Im ersten Fall gilt das SGB V (Krankenversicherung), in den beiden anderen Fällen das SGB XI (Pflegeversicherung). Zählt die parenterale Ernährung zum SGB XI, dann muss sie auch bei der Ermittlung der Pflegestufe eine Rolle spielen. Darüber hatte das Bundessozialgericht nun zu entscheiden. Mehr lesen
Bundessozialgericht
Kassenpatienten können Anspruch auf Goldinlays haben
Ein Kassenpatient kann von seiner Krankenversicherung verlangen, dass diese die Kosten für Goldinlays übernimmt. Und zwar dann, wenn es keine Alternativen gibt. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (2.9.2014, Az. B 1 KR 3/13 R). Denkbar ist ein solcher Fall z. B. bei Amalgamunverträglichkeit. Das Bundessozialgericht hat den Fall einer Kassenpatientin an das Sächsische Landessozialgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob ein Goldinlay wirklich die einzige Alternative ist.
An- und Ablegen eines Verbandes zur Ruhigstellung: Kasse muss dies übernehmen!
Ein Gilchristverband wird angelegt bei Verletzungen des Schulter- und Oberarmbereichs. Er dient der Ruhigstellung oder Fixierung des Schultergelenks. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass das An- und Ablegen eines solchen Verbandes als Sachleistung der häuslichen Krankenpflege (§ 37 Abs 2 SGB V) zur Verfügung zu stellen ist. Die Krankenkasse muss dafür also aufkommen. Mehr lesen
Unfall während Rufbereitschaft: Muss die Unfallversicherung für Pflegekraft zahlen?
Eine Altenpflegerin hatte Rufbereitschaft und ging während dieser Zeit mit ihrem Hund Gassi. Dabei führte sie ein dienstliches Telefonat anlässlich dessen sie über eine Bordsteinkante stolperte und sich einen Knöchel brach. Die Frage war nun, ob für die Pflegekraft die gesetzliche Unfallversicherung greift. Das Bundessozialgericht (26.6.2014, Az. B 2 U 4/13 R) hat diese Frage zur abschließenden Klärung an das Landessozialgericht zurückgewiesen. Erläutert aber: Es handelt sich hier um eine gemischte Tätigkeit. Wenn dabei zumindest eine von mehreren ausgeübten Verrichtungen den Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt, reicht dies aus. Es muss also geklärt werden, ob die Annahme des Telefonats zur Unachtsamkeit und damit zum Sturz geführt hat.
Treppensteighilfe kann zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung gehören
Ein älterer Herr, beidseitig beinamputiert und fast erblindet, hatte bei seiner Krankenkasse die Übernahme einer Treppensteighilfe beantragt. Diese lehnte allerdings ab. Das Bundessozialgericht hat dem Mann aber nun in dritter Instanz bestätigt: Die Kasse muss die Treppensteighilfe übernehmen. Mehr lesen
Mitten im Sommer: Bundessozialgericht entscheidet über Unfall bei Weihnachtsfeier
Die Beschäftigten eines Teams veranstalteten außerhalb der Arbeitszeit von 15 bis 19 Uhr (nur für ihr Team) in einem Bowlingcenter eine Weihnachtsfeier. Organisation und Kosten hatten sie selbst übernommen. Bei der Feier kam es dann zu einem Unfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht aufkommen muss. Das entschied das Bundessozialgericht (Urt. v. 26.6.2014, Az. B 2 U 7/13 R). Begründung: Die Betriebsfeier wurde nicht „von der Autorität der Betriebsleitung getragen“. Das gilt auch dann, wenn die Unternehmensleitung Kenntnis von der Veranstaltung hat. Der Bereichsleiter äußerte sich zwar positiv zur Durchführung dieser Feier, billigte sie dadurch aber noch nicht als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung der Unternehmensleitung.