An- und Ablegen eines Verbandes zur Ruhigstellung: Kasse muss dies übernehmen!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin Gilchristverband wird angelegt bei Verletzungen des Schulter- und Oberarmbereichs. Er dient der Ruhigstellung oder Fixierung des Schultergelenks. Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass das An- und Ablegen eines solchen Verbandes als Sachleistung der häuslichen Krankenpflege (§ 37 Abs 2 SGB V) zur Verfügung zu stellen ist. Die Krankenkasse muss dafür also aufkommen. Mehr lesen