Bundesrat für bundeseinheitliche Ausbildung zum OP-Assistenten

RA Thorsten Siefarth - LogoBislang findet die Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten deutschlandweit an 73 Schulen statt. Die teilweise bestehenden Landesregelungen sind nach Ansicht des Bundesrates zu unterschiedlich und führten deshalb langfristig zur Zersplitterung des Heilberufswesens. Die Länder möchten deswegen die Ausbildung zum OP-Assistenten bundeseinheitlich regeln und staatlich anerkennen lassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen sie gestern. Mit dem neuen Berufsprofil und der eigenständigen Ausbildung soll der Beruf attraktiver gemacht werden. Auch um den Bedarf an Fachkräften für den High-Tech-OP-Betrieb zu decken.

Pflege in Spanien: Pflegegeld – ja! Pflegesachleistungen – nein!

RA Thorsten Siefarth - LogoEin 73-jähriger Rentner lebt auf Dauer in Spanien und wollte vom Sozialgericht Düsseldorf festgestellt haben, dass er dort auch einen Anspruch auf Pflegesachleistungen hätte. Doch das Gericht hat abgewunken (gestern veröffentlichtes Urteil vom 16.7.2017, Az. S 5 P 281/13). Nach Auffassung des Sozialgerichts ist das Pflegegeld uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland zu transferieren, ein Anspruch auf Pflegesachleistungen bzw. auf den entsprechenden Erstattungsanspruch sei hingegen nicht exportfähig. Sachleistungen seien grundsätzlich nur vom Wohnortsozialversicherungsträger zu gewähren. Der Hintergrund: Die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen sowie die Qualitätskontrolle der Pflegedienste ist im Ausland nur beschränkt bis gar nicht möglich.

Kein Anspruch auf faltenfreies und ungetackertes Arbeitszeugnis

RA Thorsten Siefarth - LogoArbeitnehmer haben keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Urteil entschieden (9.11.2017, Az. 5 Sa 314/17). Zum einen dürfen Arbeitszeugnisse zweimal gefaltet sein. Allerdings nur so, dass sich die Knicke bei einer Kopie nicht abzeichnen. Außerdem sei das Tackern kein Geheimzeichen dafür, dass zum Ausdruck bringe, der Aussteller sei mit dem Arbeitnehmer nicht zufrieden gewesen.

Urteil: Kasse muss Kosten für zweites Pflegebett übernehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoDas Ehebett des Klägers war von der Kasse mit einem Einlegerahmen ausgestattet worden. Aufgrund eines Sturzes war der Kläger aber vorübergehend nicht in der Lage, den Treppenlift zu nutzen, um damit das Ehebett im Obergeschoss zu erreichen. Er wollte deswegen auf Kosten der Kasse ein Pflegebett im Erdgeschoss. Die Kasse weigerte sich allerdings. Wie das Sozialgericht Dortmund heute mitteilt, muss die Kasse jedoch zahlen (Urteil vom 28.9.2017, Az. S 18 P 121/16). Die Kasse hatte eingewandt, Hilfsmittel dürften nur in einfacher Stückzahl gewährt werden. Das Gericht sah jedoch keine Doppelversorgung, da der Kläger das Bett im Obergeschoss nicht erreichen konnte. Die Kasse hätte außerdem den Einlegerahmen abholen lassen und gegen das Pflegebett für den ersten Stock austauschen können.

Antrag auf Pflegeleistungen: Frist wieder 25 Tage

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegekassen müssen den gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres wieder innerhalb von 25 Arbeitstagen mitteilen, wie sie über ihren Antrag auf Pflegeleistungen entschieden haben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. In besonders eiligen Fällen muss es sogar noch schneller gehen. Aufgrund der Umstellungen durch die Pflegereform war diese Frist im vergangenen Jahr grundsätzlich ausgesetzt. Jetzt gilt wieder: Erfolgt der Bescheid der Pflegekasse nicht innerhalb der 25-Tage-Frist und ist die Kasse für die Verzögerung verantwortlich, dann muss sie für jede Woche nach Fristablauf 70 Euro an den Antragsteller zahlen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte im Pflegeheim lebt und bereits mindestens Pflegegrad 2 hat.