Antrag auf Pflegeleistungen: Frist wieder 25 Tage

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegekassen müssen den gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen seit Anfang des Jahres wieder innerhalb von 25 Arbeitstagen mitteilen, wie sie über ihren Antrag auf Pflegeleistungen entschieden haben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. In besonders eiligen Fällen muss es sogar noch schneller gehen. Aufgrund der Umstellungen durch die Pflegereform war diese Frist im vergangenen Jahr grundsätzlich ausgesetzt. Jetzt gilt wieder: Erfolgt der Bescheid der Pflegekasse nicht innerhalb der 25-Tage-Frist und ist die Kasse für die Verzögerung verantwortlich, dann muss sie für jede Woche nach Fristablauf 70 Euro an den Antragsteller zahlen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherte im Pflegeheim lebt und bereits mindestens Pflegegrad 2 hat.