Urteil: Keine Medikamente aus dem Automat!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie Kunden in einem kleinen Städtchen in Baden-Württemberg konnten sich bei einer in den Niederlanden ansässigen Apotheke online beraten lassen. Anschließend gaben die Angestellten die Arzneimittel frei. Der Kunde konnte sie vor Ort aus einem Automaten entnehmen. Das ist aber rechtswidrig und unlauterer Wettbewerb, urteilte das Landgericht Mosbach (15. Februar 2018, Az. 4 O 37/17 u. a.). Arzneimittel dürfen nach dem Arzneimittelgesetz nur in einer Apotheke verkauft werden. Es liegt auch kein (dann zulässiger) Versandhandel vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Update vom 31.05.2019: Bestätigt vom Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 29. Mai 2019 (Az. 6 U 36/18 u.a.).

Erste-Hilfe-Kurse: Berufsgenossenschaft ändert Kostenübernahme

RA Thorsten Siefarth - LogoSeit Jahresbeginn ist für die Erste-Hilfe-Kurse der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine vorherige Kostenzusage notwendig. Diese ist vor der Schulung über ein Online-System einzuholen. Pflegeunternehmen können sich über das Online-Portal auch darüber informieren, für welche Mitarbeiter die Kosten zukünftig übernommen werden. Insbesondere ist das grundsätzlich nicht möglich für die Personen, bei denen Erste Hilfe zum Hauptberuf gehört. So z.B. bei Gesundheits- und Kranken- und bei Altenpflegern. Auch nicht bei Gesundheits- und Krankenpflegehelfern, wohl aber bei Altenpflegehelfern. Fehlt die praktische Erfahrung, trägt die BGW aber die Kosten für die notwendige Auffrischung.

Haftung und Haftpflichtversicherung bei Demenz: Neues Infoblatt

RA Thorsten Siefarth - LogoWenn Menschen mit Demenz einen Schaden verursachen, stellen sich eine Reihe von Fragen: Haften sie für den Schaden und müssen Schadensersatz leisten? Hatten Angehörige eine Aufsichtspflicht und haben sie diese verletzt? Besteht eine Haftpflichtversicherung, die den Schaden ausgleicht? Dazu hat die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ein Infoblatt zum Thema „Haftung und Haftpflichtversicherung“ (pdf, 0,1 MB) entwickelt.

Arbeitgeber organisiert Sportveranstaltung: kein Unfallversicherungsschutz!

RA Thorsten Siefarth - LogoDie freiwillige Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Die Veranstaltung muss vom Arbeitgeber durchgeführt werden und sich an alle Betriebsangehörigen (bzw. alle Angehörigen einer Abteilung) richten. Ziel muss es sein, die Zusammengehörigkeit zu fördern. Daran fehlt es aber, wenn Freizeit, Unterhaltung, Erholung bzw. sportliche oder kulturelle Interessen im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund hat das Sozialgericht Wiesbaden die Knieverletzung einer Angestellten bei einem Volleyballturnier nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Mehr lesen →

Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrads: Neuer Selbsteinschätzungsbogen

RA Thorsten Siefarth - LogoFür die Vorbereitung auf diese Pflegebegutachtung können Menschen mit Demenz bzw. ihre Angehörigen jetzt den neuen Selbsteinschätzungsbogen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (pdf, 0,6 MB) nutzen. Dieser hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen, in welchen Bereichen die betroffene Person noch selbstständig ist und wo Hilfebedarf im Sinne der Pflegeversicherung besteht. Der Selbsteinschätzungsbogen berücksichtigt im Unterschied zu ähnlichen Bögen die Bereiche vorrangig, in denen Menschen mit Demenz typischerweise einen Unterstützungsbedarf haben.

Aktueller Beitrag zum kostenlosen Download: Geheimnisschutz im Pflegeunternehmen

RA Thorsten Siefarth - LogoPflegende erhalten jede Menge vertrauliche Informationen. Manche von ihnen müssen weitergeleitet werden, zum Beispiel an Krankenkassen oder den MDK. Doch grundsätzlich sind Pflegende verpflichtet, den Patienten betreffende Geheimisse für sich zu behalten. Wann gilt die Pflicht zur Verschwiegenheit – wo bestehen Ausnahmen? Wer mehr dazu lesen will, der kann meinen Beitrag im aktuellen Februar-Heft von „Die Schwester Der Pfleger“ hier kostenlos herunterladen.