Eine Mitarbeiterin stürzt auf dem Weg zum Kaffeeautomat und verletzt sich. Doch sie muss um die Anerkennung als Arbeitsunfall streiten. In der ersten Instanz war sie unterlegen. Hat sie in der zweiten Instanz Erfolg? Ich erläutere das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 7. Februar 2023 (Az. L 3 U 202/21). Vorab geht es um die Frage, warum überhaupt die Sozialgerichte und nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind. Den Podcast „Arbeitsrecht in der Pflege“ gibt es über viele Podcast-Apps und bei Youtube. Die aktuelle Episode können Sie immer auch auf dieser Webseite anhören.
Arbeitsunfall
Arbeitsunfall: Pflegekraft bekommt kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber
Arbeitgeber organisiert Sportveranstaltung: kein Unfallversicherungsschutz!
Die freiwillige Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Die Veranstaltung muss vom Arbeitgeber durchgeführt werden und sich an alle Betriebsangehörigen (bzw. alle Angehörigen einer Abteilung) richten. Ziel muss es sein, die Zusammengehörigkeit zu fördern. Daran fehlt es aber, wenn Freizeit, Unterhaltung, Erholung bzw. sportliche oder kulturelle Interessen im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund hat das Sozialgericht Wiesbaden die Knieverletzung einer Angestellten bei einem Volleyballturnier nicht als Arbeitsunfall anerkannt. Mehr lesen
Sturz in der Kantine einer Reha-Klinik: Gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen
Stürzt ein Versicherter in der Kantine einer Klinik, in der er Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nimmt, handelt es sich in der Regel nicht um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Sozialgericht Aachen in einem nunmehr veröffentlichten Urteil entschieden. Mehr lesen